Obergriesen
Sondernutzungsplan · Frauenfeld
Dokument
- Nummer
- 2240
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 21.12.1982
- In Kraft seit
- 21.12.1982
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
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Text
1982 Siaatra~ Nr• ..9'f~ ·.~
..
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
Nr.) )t/o
21. Dez. 1982
Stadt Frauenfeld Waldabstandslinie in Obergriesen, Genehmigung
Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. November 1982 ersucht der Stadtrat Frauenfeld um Genehmigung einer Waldabstandslinie in Obergriesen. In formeller Hinsicht wurde den baugesetzlichen Vorschriften bei der Planauflage entsprochen. Es gingen keine Einsprachen ein und der Beschluss des Stadtrates wurde beim Regierungsrat nicht angefochten.
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Die Baulinie ist notwendig, weil der Eigentümer der Parzelle 102, Landwirt Thomas Kraft, anstelle einer kleinen Remise eine neue Scheune erstellen will. Sie liegt südlich einer Güterstrasse, an die nordwärts das Griesertöbeli mit e1ner Waldbestockung angrenzt. Der Abstand der geplanten Baute zur Stockgrenze beträgt 15 Meter. Nach Auffassung des Kantonsforstamtes liegen hier besondere Verhältnisse vor, die erlauben, für den geplanten Neubau eine spezielle Waldabstandslinie zu erlassen. Die Neubaute behindert weder die Bewirtschaftung des Waldes, noch ist aus Gründen der Sicherheit und der Wohnhygiene der reglementsgernässe Abstand erforderlich. Die Baulinie kann genehmigt werden.
Der Regierungsrat beschliesst:
1. Die Waldabstandslinie im Weiler Obergriesen der Stadt Frauenfeld
gernäss Situationsplan
1 : 1000 wird genehmigt.
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2. Mitteilung an: Stadtrat Frauenfeld unter Beilage eines Situationsplans 1
1000
mit Genehmigungsvermerk - Kantonsforstamt - Baudepartement Amt für Raumplanung unter Beilage eines Situationsplans 1 mit Genehmigungsvermerk sowie den Akten
Für richtige Ausfertigung
DER
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STAATS~IBER
1000