Parzelle Nr. 661, 1437

Sondernutzungsplan · Eschenz

Dokument

Nummer
296
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Eschenz
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
16.03.1993
In Kraft seit
16.03.1993

Karte

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Text

EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

16. Mlrz 1993

Baulinienplan "Parzellen Eschenz I Genehmigung

Nr.

Nrn.

661

und

296

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1437 •

I

EG

Mit Schreiben vom 28. Januar 1993 ersucht der Gemeinderat Eschenz um Genehmigung des von ihm am 11. Januar 1993 beschlossenen Baulinienplanes •Parzellen Nrn . 661 und 1437N. Den Akten ist zu entnehmen, dass das Planauflage- und Beschlussesverfahren Ordnungsgernass durchgeführt wurde . Der Baulinienplan wurde durch ein konkretes Bauvorhaben ausgelöst. Die vom Baulinienplan betroffenen Parzellen liegen gemass rechtsgültigem zonenplan (RRB Nr. 1825 vom 13. November 1984) in der Dorfzone. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine· Vorbehalte angebracht. Der Baulinienplan erscheint zweckmassig. In formeller und materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nic~ts entgegen. Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Eschenz am 11. Januar 1993 beschlossene Baulinienplan ·Parzellen Nrn. 661 und 1437M wird genehmigt.

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschenz, 8264 Eschenz, unter Beilage von zwei Baulinienplanen • Parzellen Nrn. 661 und 1437 • mit Genehmigungsvermerk Departement für Bau und Umwelt Amt f ür Denkmalpflege Tiefbauamt Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Baulinienplanes •Parzellen Nm. 661 und 1437 • mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04/ 10 000/ 173589