Hiltenbergstrasse

Sondernutzungsplan · Eschlikon

Dokument

Nummer
1128
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Eschlikon
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
28.09.1993
In Kraft seit
28.09.1993

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. ~~2 <f

2 8. Sep. 1993

Baulinienplan Hlltenbergstrasse I OG Eschllkon I Genehmigung

Mit Schreiben vom 17. September 1993 ersucht die Ortsbehörde Eschlikon um Genehmigung des Baulinienplans Hiltenbergstrasse. Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Baulinienplan ordnet den für Bauten und Anlagen massgebenden Abstand gegenüber der Hiltenbergstrasse und dem Wald. Die zum Verständnis des Baulinienplans notwendigen Informationen können dem Planungsbericht entnommen werden. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben die miteinbezogenen Ämter keine Vorbehalte angemeldet. Der Genehmigung steht daher in formeller als auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.

Auf Antrag des Departementes fOr Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat:

1.

Der von der Ortsbehörde Eschlikon am 25. Mai 1993 beschlossene Baulinienplan Hiltenbergstrasse wird genehmigt.

Ganzen Text zeigen

2.

Mitteilung an: - Ortsbehörde Eschlikon, 8360 Eschlikon, unter Beilage von drei Plänen mit Genehmigungsvermerk und drei Planungsberichten - _Ä~t für Raumplanung (3) unter Beilage eines Plans mit Genehmigungsvermerk, eines Planungsberichtes und der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04 I 5000 I 49992