Zonenplan Bichelsee <1986>
Zonenplan · Bichelsee-Balterswil
Dokument
- Nummer
- 227
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Bichelsee-Balterswil
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 11.02.1986
- In Kraft seit
- 11.02.1986
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
PROTOKOLL
vom
11. Feb. 1986
Gemeinde Bichelsee Zonenplan "Ueberarbeitung 1985", Genehmigungsgesuch
1. Die Ortsgemeinde Bichelsee ersucht mit Schreiben vom 2. Januar 1986 um Gepehmigung des überarbeiteten Zonenplans. Das Planauf lage- und Plangenehmigungsverf ahren erfolgte nach den einschlägigen Be~timmungen des kantonalen
Bau-
gesetzes vom 18. Mai bis 17. Juni 1985. Während dieser Zeit ging bei der Gemeinde eine Einsprache ein. Diese wurde von der Behörde in ablehnendem Sinne entschieden. Die Gemeindeversammlung hiess am 28. Juni 1985 die Zonenplanänderungen gut. Dieser Beschluss wurde nicht angefochten. Beim Baudepartement ging kein Rekurs gegen die Zonenplan-Ueberarbeitung ein. In formeller Hinsicht steht der Genehmigung nichts entgegen. Die Behörde. von Bichelsee möchte den bereinigten Zonenplan drucken lassen; dafür benötigt sie den Originalzonenplan in ungefalztem Zustand. Deshalb hat sie für die Genehmigung nur eine fotographische Kopie zuhanden des Kantons eingereicht. Auf dieser fehlen aber Angaben über die öffentliche Auflage. Wir bitten deshalb die Behörde, diese Daten auf dem Originalplan noch nachzutragen. 2. Die Zonenplan-Ueberarbeitung erfolgte wegen der Güter.zusammenlegung. Nachdem die Neuzuteilung durchgeführt ist und die Plangrundlagen mit den neuen Grenzen vorhanden sind, wurde der Zonenplan den neuen Grundstückverhältnissen angepasst.
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2 -
Die Abgrenzung der Nichtbauzonen erfuhr aufgrund des neuen Güterstrassennetzes geringfügige Aenderungen; insbesondere mussten die Uebergänge von der Landschaftsschutzzone zur Landwirtschaftszone an einigen Orten geändert werden. Im Bereich der Bauzonen wurden neben den allgemeinen Grenzanpassungen einige kleine Aenderungen vorgenommen. Im Dorf Bichelsee ist der Bereich südlich des Friedhofes von der Wohnzone W3 in die W2 umgezont und gleichzeitig in die definitive Bauzone umgewandelt worden. Im weitern ist die Abgrenzung der Gewerbezone entlang der Staatsstrasse nach Balterswil den neuen Eigentumsverhältnissen angepasst worden. Zusätzlich wurden. die Bauzonen an zwei Stellen (Parzelle Nr. 3709 und 48301) erweitert. Dafür fällt die Reservewohnzone nördlich des Dorfkerns weg, so dass die Baugebietsgrösse insgesamt kaum verändert wurde. Im Ortsteil Höfli erfolgten ebenfalls zwei kleine Aenderungen bei der Siedlungsabgrenzung. Die Oekonomiegebäude am östlichen Dorfende wurden neu der Landwirtschaftszone zugeteilt, dafür wurde im Bereich der Parzelle Nr. 5201 die Dorfzone auf eine Tiefe von ca. 50 m vergrössert damit dem bestehenden Gewerbebetrieb die vorgesehene Erweiterung bewilligt werden kann. Aus raumplanerischer Sicht steht diesen Aenderungen und Anpassungen nichts entgegen. 3. Die Richtpläne Landschaft und Siedlung sowie Verkehr wurden in diesem Zusammenhang nicht geändert, obwohl auch bei diesen Planungsinstrumenten die Grundlage nicht mehr mit der heutigen Situation übereinstimmt. Insbesondere deckt sich die Siedlungsabgrenzung nicht mehr mit dem vorliegenden Zonenplan. Ein
Siedlungsrichtpla~
sollte beispiels-
weise von seiner Funktion her der Behörde bei der Festsetzung von Zonengrenzen als Grundlage und Richtlinie
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dienen. Diese Aufgabe kann er nur dann sinnvoll erfüllen, wenn er auch entsprechend bewirtschaftet wird. Wir empfehlen deshalb der Ortsbehörde, in absehbarer Zeit auch die Richtpläne den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:
1. Der überarbeitete Zonenplan 1985 der Gemeinde Bichelsee wird genehmigt. 2. Auf dem Original-Zonenplan sind die Auflagedaten vor der Drucklegung nachzutragen. 3. Die Behörde von Bichelsee wird ersucht, die beiden Richtpläne Landschaft und Siedlung sowie Verkehr ebenfalls den geänderten Verhältnissen anzupassen. 4. Mitteilung an: - Ortsvorsteherschaft Bichelsee, 8363 Bichelsee - Grundbuchamt Fischingen, 8376 Fischingen - Baudepartement Meliorationsamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung unter Beilage des Zonenplans mit Genehmigungsvermerk und der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHPBIBER
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund