Sternen

Sondernutzungsplan · Altnau

Dokument

Nummer
101
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Altnau
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
15.09.2004
In Kraft seit
15.09.2004

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Text

EXEMPlAR ARP TG

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

15. September 2004 Entscheid Nr. 101 Allkam Nr. 176/2004

Politische Gemeinde Altnau Teiländerung Gestaltungsplan "Sternen"

1. Mit Schreiben vom 19. Juli 2004 ersucht der Gemeinderat Altnau um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Mit Schreiben vom 27. August 2004 hat die Gemeindeverwaltung die Genehmigungsvorlage vervollständigt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt worden ist. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Teiländerung des Gestaltungsplans "Sternen" (nachfolgend als GP bezeichnet) keine Rekurse hängig.

2. Das vom GP einbezogene Areal umfasst die Parzelle Nr. 253 mit einer Fläche von 1593 m2 und liegt gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der Politischen Gemeinde Altnau vom 3. November 1998 in der Wohn- und Gewerbezone WG2. Der GP besteht aus einem allgemeinverbindlichen Plan im Massstab 1:500 plus Sonderbauvorschriften (SBV) sowie einem Planungsbericht (informativer Teil). Die Teiländerung des GP bezweckt gemäss Art. 2 SBV die Erhaltung und Umnutzung des bestehenden Wohnhauses und der angebauten Scheune sowie eine zweckmässige Erschliessung. Der rechtskräftige Gestaltungsplan sah lediglich die Erhaltung des Wohnhauses und ergänzend dazu einen Teilabbruch und Umbau der Scheune vor. Durch die in Art. 5 Abs. 1 SBV geforderte gestalterische Einheit von Wohnhaus und Scheune nach erfolgter Umnutzung der Scheune kann ein gesamthaft besseres architektonisches Ergebnis gemäss

§ 19 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) erzielt werden. Weitere Details zur Umsetzung der GP-Teiländerung sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

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Die zur Genehmigung vorliegende Teiländerung des GP wurde vom Amt für Raumplanung mit Bericht vom 5. Mai 2004 vorgeprüft Die im Prüfbericht abgegebenen Hinweise wurden hinreichend umgesetzt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachsteilen keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen die Teiländerung des GP angemeldet. Somit ist die Vorlage im Sinne von § 33 PBG rechtmässig und kann genehmigt werden.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Altnau am 29. Juni 2004 beschlossene Teiländerung des Gestaltungsplans "Stemen" wird genehmigt 2. Mitteilung an: Gemeinderat Altnau, 8595 Altnau, unter Beilagezweier Gestaltungspläne "Sternen", je mit Genehmigungsvermerk (charge) Forstamt Tiefbauamt Amt für Umwelt Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Sternen" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT

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Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert:

1 5. Sep. ZOU4