Freiegg- Doldenhof

Sondernutzungsplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 01.08.2018

Dokument

Nummer
29
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Beschlossen
06.06.2018
In Kraft seit
06.06.2018
Aufgehoben
01.08.2018

Karte

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Text

10251-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Geht an: Frauenfeld, 06. Juni 2018

Entscheid Nr. 29

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Eing. - 7. Juni 2018 Sekretar iat:

-- -

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Thurgau~~

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0088/2018/DBU/ARE

Politische Gemeinde Kreuzlingen Aufhebung Gestaltungsplan ,,Freiegg - Doldenhof"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 6. März 2018 beschlossene Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof" (RRB Nr. 1925 vom 31. August 1970) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von fünf Exemplaren der Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage einer Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Die Politische Gemeinde Kreuzlingen ersucht um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof" keine Rekurse hängig. Gemäss§ 8 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sind SondernutZLmgspläne mit den dazugehörigen Vorschriften periodisch zu überprüfen und bei erheblich veränderten Verhältnissen nötigenfalls anzupassen. Seit dem Erlass des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof" wurden sowohl das. Kantonale Planungs- und Baugesetz geändert als auch die kommunale Ortsplanung revidiert. Zudem wurde im Jahre 2013 die Liegenschaft Nr. 152, Hauptstrasse 27 (Doldenhof) unter Schutz gestellt.

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Thurgau~~ 2/2

Ein Abbruch der auf der Parzelle Nr. 1498 bestehenden Liegenschaft Nr. 152 (Doldenhof) ist daher nicht mehr möglich. Die mit dem Gestaltungsplan ,,Freiegg - Doldenhof" vorgesehene Bebauung der Parzelle Nr. 1498 (Abbruch Doldenhof und Neubau eines 13-stöckigen Hochhauses) ist folglich auch nicht mehr gegeben. Der nördliche Teil des Perimeters wurde gemäss Gestaltungsplan (18-stöckiges Hochhaus) bebaut. Allerdings widerspricht diese Bebauung der in der Zwischenzeit angepassten Rahmennutzungsplanung (Kommunaler Richtplan, Baureglement) sowie dem in den letzten Jahren erarbeiteten Hochhauskonzept. Die Verhältnisse haben sich demzufolge erheblich geändert, weshalb eine Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof" nachvollziehbar und sachdienlich ist. Mit der Aufhebung des Gestaltungsplans ,,Freiegg - Doldenhof" entfallen verschiedene allgemeinverbindliche Festlegungen. Hierbei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Zuge der Aufhebung des Gestaltungsplanes anderweitig (Servitute) rechtlich zu sichern sind. Den Ausführungen im Planungsbericht entnehmend, ist sich die Politische Gemeinde Kreuzlingen dieser Problematik bewusst. Gemäss Planungsbericht wurde der Weiterbestand der entsprechenden Festlegungen betreffend Grünanlagen grossmehrheitlich mit Grundbucheinträgen gesichert. Aufgrund der eingereichten Unterlagen ist davon auszugehen, dass auch die Sicherung der weiteren wegfallenden Festlegungen geklärt wurde. Die Ausführungen im Planungsbericht sind nachvollziehbar. Die Vorlagen entsprechen den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und können durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

- 6. JUNI 2018

10251-S-1.pdf

~reuzlingen

Kanton Thurgau Stadt Kreuzlingen

Aufhebung GP ,,Freiegg - Doldenhof" (RRB Nr. 1925 vom 31. AugUst 1970)

Vom Stadtrat erlassen am:

-6•.März 2018

- 4. APR. 2018 ·. . Vom Departementfür Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr.:

2~j'

KANTON THUR GAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAU ENFELD

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Vorn Stadtrat in Kraft gesetzt am:

1 0. JULI 2018

vom:

auf den:

- 1. AUG. 2018