Zürcherstrasse (Blume-Ziegelei)

Sondernutzungsplan · Frauenfeld

Dokument

Nummer
1519
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
18.07.1933
In Kraft seit
18.07.1933

Karte

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Text

. Auszug aus .deni Protokoll des : Re.gierungsr~tes des Kantons· Thurgau_

st~.atsarchivThurgau Nr. ,] '0~ r ·~ 8~-------

· vo~l{~ .Juli 1933. Nr-1519 •.

Der Gemeinderat Frauenfeld hat mit Eingabe vom 13.. Dezember 1932 7 Pläne. für die'Ueberbauung der Zürcherstrasse von der Grenze Oberwil bis zur Grenze Wellhausen zur . Genehmigung vor,..... gelegt und dabei geltend gemacht,dass dieselben nach § 20 des Baureglementes während 14 Tagen öffentlich auflagen und Zeit und Ort der Auflegung in den Tagesblättern bekannt gegeben wurde. Die 30 Beschwerden, die während der Einsprachefrist ~ingingen, hat der Gemeinderat abgewiesen mit der Begründung,die festgelegten Baulinien e·ntsprächen zum Teil Vorschriften des kant •. Strassengesetzes und frühern Beschlüssen des Regierungsrates, vor allem aber sei es ei~. Erfordernis.der Zeit, dass solche Strassenpläne auf lange Sicht a~fgestell t werden; denn sollte einmal in ei.nem Teil der Strasse eine Verbreiterung eintreten müssen oder zÜ.folge veränderter Verhältnisse sich aufdrängen,"·s~ \~rde sich eine solche· dann leichter . und ohne dass die Grundeigentümer.- erheolich geschädigt Würden, durchführen lassen. Der Gemeinderat weist weiter darauf hin,dass die Zürcherstrasse den Hauptverkehr übernehmen müsse, heute so gut wie in Zukunft und dass daher .bei wahrscheinlicher Verkehrssteigerung in der Zukunft sich eine Verbreiterung der Strasse sehr wohl rechtfertige. · Nachdem von.den 30 Einsprechern deren 14 rechtzeitig a~ den Regierungsrat rekurriert haben, zieht ' dieser in Erwägun_g_: "

a) Allgemeines. ·Gesetzliche ·GrundlageJ!. Es steht ausser Zweifel, dass ·ortsg~staltungsp1äne heute notwendi g sind und.·dass innerhalb solcher Pläne die Fe~tlegdng von Baulinien für bestehende und geplante Strassen sich. in er ster . Linie aufdrängt. Nur wenn heute schon

[!(~KOPIE

- 2für e1ne gegebene oder in · Zukunft zu erwartende Verkehrsinten. ' sit~t Vorsorge getroffen wird~ können später, und wenn die~ Jahr. zehnte und Jahrh~nd.erte betrifft, kommende yerke4rshinde~nisse in relativ e"infacher Art ·Und Weise bewältigt und Verkehrsfragen an Hand vorsor-glicher rechtzeitige:r Massnahmen in einer ve!'r· . .. . hältnismässig .reibung~losen Weise gelost werden~ Das ·kanti ·Efn• ~tlhrungsgesetz z"tim ~·G.B. hat in §. e2 -di_e gesetzliche Grundlage geschaffen, ~onach Ortschaften iri .Baureglementen sog, Bebauünge~ urtd Bauli~iiehpiäri.e füi' . einzelne Stras~eh1 Q.ua~:tiere .oder die ganze Gerrteinae ' eriassen kc5nneri. Ft'aue:rifeld hat _von diesem· Recht Geb~auch gemacht und sein Baureglement im Jahre 1919 erstellt und durch den hegierungsrat genehmigen lassen.

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Verkehrscharakter; Baulinienpläne -haben natürlich kücksicht zu nehmen auf den Charakter der Oertlichkeit 1 speziell auf ·die gegebenen baulichen Verhältnisse· urrd die mutmasslicha Entwicklung des ' Loka~ - . und Durchgangsverkehrs in Anpassung an den wirtschaftlichen und verkehPstechnischen .Aufschwung innerhalb der gegebe:q.e_p. _Siedelung;. . Der Durchgangsverkehr ~ann sich mit ein . . paar Hauptrouten in den Hauptverkehrsrichtungen begnügen, dagegen bedarf -cl"er Lokalverkehr für .s eine Bedtirfn~sse des ge_samten Strassennetzes einer örtlichen Siedelung. Kr richtet sick in · seiner Grössenordnung nach der Bevölkerungsdichte~ Länge d_er Verbindungsstras-s·e:n, .Charakter_ der Quartiere, .,;. _ob Wohn - Geschäft"~ - oder lndustri$auartie:re. Ind-l~tzteml .. · in~icht hat · :_beZV(., wonn- un lTeQch sstra.ssen Frauenfeld vorne_hmlich mit vvohn· .. und Geschä squartlerenVzu rechnen. Der Durchg.a rigsverkehr ist ziemlich .. bedeutend weil Frauenfeld an einer d~r grossen Verbindungsstrassen mxs der_ Zentralschweiz· und den Industrie-und Handelsstädten Zürich und Winterthur ~eh dem Boden_~ee und Deutschl~nd liegt. An . .~~a· für · sich dageg~in1 ist Frauenfe-ld kein Ha.ndels-Jndustrie-od,e r Verkehrsort höherer Ordnung, und es ist auch nicht anzunehmen~ dass es. · zur Grosstad.t aus~ächst. Werin letztere~ schon der Fall ,wäre, dann mü~~t-~ ." vor allem dafür gesorgt · werden·, dass· f~üh genug Massnahmen . ergriff.en· würden für eine grossz:ügige Gestaltung neuer .Q uartiere.

3 Die Bedeutung der Umgehung·sstrasse·: Die Zürcherstrasse wird vom Gemeinderat nicht·mit. Unrecht die Hauptverkehrsstrasse genannt, die sie auch in Z~kunft bleiben wird. Für he~te verda~t sie ihre privilegierte·Stellung der Tatsache, dass s.le sowohl im Lokalverkehr als im Durchgangsverkehr ·a.ie dominierende Rolle · spielt, Der Lokalverkehr wird äuch inskünftig Hand in Hand mit d·er Entwicklung der Stadt ·zunehmen, und es ist auch anzunehmen, dass der Du·rchgangsverkehr aus· verschiedenen Gründen, nicht zuletzt zufolge fortschreitender Popularisierung des Automobilismus noch mehr. in die Breite wächst. Die Entlastung-von- -b ereits stark belasteten Strassen "innerorts,' wie die Zürcherstrasse, ist daher für die Zukunft ins Auge zu . fassen, und es ist zu begrüssen, . ..... dass im erweiterten Ortsgestaltungsplan von Frauenfeld eine gros sz1igig angelegte Umgehungsstrasse speziell_fiir den Durch~ gangsyerkehr vorgesehen ist. Sie zweigt ausserhalb des Städtchens aus der Kichtung Islikon ab, verläuft durch fast-unüber- · bautes Terrain. in liichtung kleine und grosse Almend und mündet herwärts des Bahnüberganges nach.Felben wieder in die Hauptstrasse ein. Dies darf bei der Beurteilung der Ausgestaltung -· - · . -·· der Zürcherstrasse als Verke,h.rsadar, d·3:e··sr.ch mitten-· du:rch die Stadt "schl~ngel t 11 /gebiÜ:ir~na· in Be;ücksi~hiigung ·gezogen werden. Die Zürc.h erstrasse wird Hauptverkehrsader bleiben, ·ae.r aber in Zukunft teilwe-ise· als aüsgespr.ochener Geschäftsstrasse vornehm- . lieh die ·-Bewältigutl.g des Stadtverkehrs zukommt • .-LJnd selbst dieser Stadt-\ierke.h r wird teilweise umgeleitet wer·ren müssen, wofür . sp_eziell dÜrch den Pla~ ~iner direkten···verbindung der bestehen~ den Bahnhorstrasse durch das Langd·orf.quartier mit' d~-·Zü:rg4_e:r­ strasse in der Nähe der Ziegelei v~O':r·g.·e.arbe~ t ~t ist. Eine Teilstrecke M:urg~Ziegelei dies·er. I)hll_e iturig:·s -strasse wurde 'in de.r . Vorlage des .neuen Or-tsg.e sta.ltungsp-lanes vom 4, März 1932 bereits genehmigt: · --- -. . ~

Oeffentliche und priv ate Interessen: ~~ne Ueberba~ung von Grund und Boden soll .denjenigen .·Schranken unterliegen, welche durch RÜcksichtnahme auf das . öffentliche Wohl, d.h. allgemein durch Rücksichtnalini'e .auf· Verkeh~,wirtschaftliche Interessen, Gesundheitspflege und Feuersicherheit bedingt werden. Diese Rücksichten

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sind in Einklang zu bringen mit den allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Interessen, der Schonung des Eigentums und der Wahrung der individuellen Freiheit. Es soll nic4t d.er elne G·e.si"c.htspunkt zum Nachteile des andern eine über Gebühr hohe Bedeutung erlangen. Die Eigentümer von Grund und Boden an Strassen machen ihre Interessen an der vollwertigen Ausnutzung ihres Baugrundes geltend. Aber die Berücksichtigung dieser Interessen soll nur . soweit gehen" als die Interessen "aer .Oeffentlichkeit es g~s~tat­ ten. Eine Behörde soll ihre Massnahme~ vor d~r letztern verant. worten können und sie kann dies~ wenn durch das Entgegenkomme~ . . . gegenüber de~ Privatwirtschaft, 1m gegebenen Falle gegenüber de~ Anstössern der Zürcherstrasse, das mit den Baulinienplänen verfolgte_ Ziel nicht illusorisch gemacht wird.• Bei diesem Anlass ist es notwendig, dass die fiir die Verkehrsabwic~lung verantwortliche Behörde in ihren verkehrstechnischen Massnahmen a.uf realem Boden bleibt und die ~ntwicklung des Verkehr~ in der Zukunft so einschätzt, wie ihn die herrsC?henden· Verhältnisse-: in ihrer Fortentwicklung vermuten lassen. Der Gemeinderat Frauenfeld hat seine -· Baulin~enpläne für die Zürcherstrasse im grossen Ganzen den Bedürfnissen des heutigen und eines in der Zukunft zu erwartenden Verkehrs angepasst.· Dabei hat er. sich zrun T~il schon ergangenen Beschlüssen des Regierungsrates angeschlossen, ~ie unter anderm_hinsichtlich der Baulinienfestlegung an der Zürcherstrasse im Abschnitt Regierungsgebäude..:Spannerstr8:sse oder auch hinsichtlich der Festsetz~ng des Baulinienabstand-es bei Buchbinder Labhart. b) ]ie neue Form ·der Zürcherstrasse: Was dia· Fahrbreite anbelangt, ist zu sagen, dass 7·. 5G ·m, wie.. sie ausserh~lb der Stadtund zum Te ilin den Vorstadtquartieren vorgesehen oder bereits vorhanden sind, f ür den Grassverkehr genügen. Nach den .N orma~ien der Bau d ir ~ ktoren :- Konf_erenz soll die Fahrba_hn bei Dur chgangss.tr assen 7 - 9 -~ Breite aufweis·en · neben Fahrradwegen von je 1.~ 0 m und Trottoirs von Je 2.00 m~

Daraus ergibt sich eih Baulintsnabstan~ von mjndestens 14~00 m, . der ih d.er 1TorlCJ.,cse des '1emeindera.tes auch nach den .vom Reg.l erungs- . . rat verfü~ten . Abänderur..gen überall cort erreicht ist, wo nicht bereits vorliegende geschlossene . und fertige· Bau~eise dies verhin-· derte. Geberall da besteht also auch jederzeit die !Vlögli.chkeit:; die Strasse unter.Weglassung von Fahrradwegen bio auf c~. 9 ffi zu verbreitern. Die 7 . 50 m- Fahrbahn reicht von der Grenze Oberwil bis zur Einmündung der .Bahnhofstrasse. Dort verjüngt sie sich auf 7,20 m .bis zur Laubgasse und anschliessend auf 6.00 m durchgehend bis zur Murgbrücke. Von der Walzmühlestr>asse bis zur 1v1urgbrücke ist geschlossene Bauweise vorgesehen, was bei der baulichen Ausdehnung der Stadt nn westlicher Richtung und der Tatsache,dass schon heute das Geschäftsleben in dieser Gegend eine gewisse holle spielt, als angezeigt erscheint. Anschliessend zieht sich die Strasse durch das eigentliche Stadtinnere mit bereits geschlossener Bauweise, wo die Fahrbahn bis zur ka.th. ·.Kirche an der schmaJ.sten Stelle auf 5.30m. eingeengt ist. Weiter folgt. die Strecke bis zur Ringstrasse mit durehrsehend 6.30 m fahrbahnbreite, für der~n Teil.. k b"1s zur . 11 Kl II • f. t' ~ T' • . t gene bll"Ttl.g-t..eJ • "+ s t uc .~J ur.1e 8ln ~er 1ger und. vom lteg1erungsra 11 Baulinienplan vorliegt. Bis zum 11 Keh1hof · ist die Fahrbahn d.ann 6,50 m und von hier weg bis Grenze Wellhausen w'iederum (lie vollen .. . 7,50 m breit. In i~~-e.!E: VerlaUf ist die Str'asse einigen Orten- · korrigiert, wenn auch von grossen .Ko?rektionen d_e.L:hohen 1\.oster~ . . wegen. und weil sie -sich bei den allg.emei:r:ten Verkehrsverhältnissen auch gar nicht rechtfertigen 1'lJ.rden, abgesehen werden musste. Mit Rücksicht ·auf eine bessere Verke·lrr3üb_?_rsicht soll"-be·i-spie1sn 11 · · -.. · w.eise beim . Schönenhof die ·schmale Fahrbahn durch Korrektion verbreitert, gegenüber der 11 Sonne 11 di~ -~·~lifrfe· Kurve gemilder,t _ · und die VQrspringende Häuserreihe auf der Südseite der Strasse 11 zwischen Träube n und 11 Kehlhof 11 zurückversetzt werden~. ' Den Trottoirs ist die volle, ihnen in dieser Hauptstrasse gebührende Beachtung geschen..'kt worden. Sie sind überall beidseitig in einer Minimalbreite von .von je 2 .00 m vorgesehen. Die belebte Geschäf ts - u nd "NohnstrG.ss e v erla ngt beim heutigen modernen Verkehr eine wei t gehenö. e i)'icb,erung auch für die Fussgänger .i

an

speziell für Anwohner und Ladenbesu.cher. Die~e sollen beim Verlass an. des Hauses nicht direkt die gefährliche Fahrbahn betreten müssen, sondern auf einem schützenden Trottoir die Möglichka~ haben, ruhig ihr weiteres Beginnen s~ch zurechtlegen zu können. · Was nu? die eigentlichen Bwlinien anbel.angt,. fur die die angegebenen·Masse stets vom äussern ~rottoirrande a"us gerechnet .gelten, bedarf es zu i~rer ·Beurteilung zehlrei~her Gesichts·punkteo Als allgemein gültiges Minimalmass ihres beidsei tige:n .Abstandes darf die maximal zulässige und vorkommeJJde Gebäudehöhe' angesehen werden. ])as Baureglement von Frauenfeld schreibt vor,, dass an den Hauptverkehrsstrassen Häusermit maximal einem Parterrege-· schoss und 3 weitem Stockwerken gebaut werden dürf~. Rechnet man mit den normalen Geschosshöhen, Parterre 4,00 m und woitoro Stock-· werke 3,00 m, so gel~gt man zu einer. Gebäudefronthöhe von 13 m. Iäeses Mass wird durch den Baulinienabstand der Zürcherstrasse übe:r;all eingahal ton, ausgenommen innerh.alb der Zone mit fertiger geschlossener Bauweise vom Schloss zur "Blume". - Praktisch wird . vom hygienischen Standpunkt aus ~ t diesem Abstand erreicht, dass ein Sonnenstrahl, der noch untor 45° ein~ailt und die obere Kante der 13,00.. .. m hohan Göbäudefr-o.nt···~-tangiort, in einem .Abstand_von 13,00.m -·.. . . .... von d~~sor· ·G:obäud.ofront gorado noch auf das Strassenni vaau auftrifft= Das Strassengesetz schreibt oinon Bailinienabstand von... 4,00 m vor~ gestattet· aber Ausnahmon in städtischqn Verhältnissen~ walehe vom Regierungsrat zu genehmigen sir.d. Solch~ Bewiiligm1gcn worden prinz~pioll nur da erteilt, wo ein unbedingtes Bedürfnis b~staht, d.h. wo mit der Nichtbo~illi~ entweder grosse Kosten oda·r ande.r e ins Gewicht fallende UnzÜkömmlicbkei ten verb.unden wären" .Von den boiden.Gesi~~~spunkten aus und unter BorÜ?ksichtig~ng dor unter Ti tel·"AllgomQines!r ... gomachton Betrachtll.ngan, ~Usson die. fastgelegten Baüifnion--wie folgt beü~rtailt worden: .

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Vo!J. $ier ~}!~Q~~Q_Q"EQm!J?!~-~~!-~!!11JP2D~~g-·~-g§_§~~~~~~= !~~2 zeigt der Plan einen

südlichen Baulinienabstand von 8,00 m und einen nördlichon von nur 3,00 m. Der letztere ist ungesetzlich, wird. aber vo_.~ Gemeinderat damit begrtin4et, dass das· Ba~torrain auf ·~es er S~i te stark a:~falle, indes es. auf der. Südseite ansteige. Der verkürzte .Abstand von der Süds~i.to bedinge, dass bei Bauvorhaben . weniger Gelände ~~fgefülit werden müsse. Es ·so~l also hier ei~ Fall

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vorliegen, . wo auf Grund · a'lssergewöhnlichar Verhältnisse ein unga- · setzlieber Bauabstand bewilligt worden s·ollta. Bei näharm Zusehen kommt man aber davon ab, die-Umstände, die der Gomairiderat zitiert · B:31' · . ui a Begründung. des. ungesetzliqhen .Zustandes erheblich zu . betratfuten. Die Strasse liogt hier nicht im Innern einer Ortschaft, sie ist· nicht verbaut ~n~ anderseits ~önnan .die gegebenen Terral.nvarhäl tnissa allein nicht als gonügend.et Grund für die .ausnahmsweise Bewilligung des ungesetzlichen Baulinienabstandes · angesehen watdeiü Dia Mehrkosten für die Auffüllung des Baugrandes sind 'unwesentlich. D~egen kann der gros s e Baulinienabstand von 8,00 auf der SUdseite sehr wohl genehmigt, soll aber auf 7,00 m re4uziart warden zuglinsten dar nördlichen Baulinie, die auf den gesetzlichen Abstand von 4,00 m zurückzusetzen ist. Der gegenseitige .Baulinienabstand betr~t hier durchw~gs 22,5o m. ·

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"Y2El_eQW~~Q!!!~g-~~r-~!~~g~ggg_g~n:_~~M2f§~!~§§~_könnan

die Baulinien im Sinne des gemeinderätlichen . Vorschlages bestehen . bleiben. Der nördliche Baulinienabstand steigt hier auf 5,00 m an, indes der südliche wei. t .e r4in 8, 00 m·.-·.aufweist.··-_Dia 'basteh.enden Bauten ·· . sind dieser Linie angepasst. .

~-· :-::··....

Y2g_Q~r-~§hgg2f§~!:~§§~_Q!§_~lir~~!~~u9:Bng_ggr~~~~g§§2~ ist der nördliche Baulinienabstand wiedarum auf· die ung~. s;tzlicban 3,00 m verjüngt worden, offenbar in Würdigurig der. Tatsache, dass neue Gebäude (Metzger Götz) in diesem Bauabstand .ganahmigt wurden. Hier aber rechtfertigt sich dieso Massnahma aus . prinzip~ellan Erwägungen heraus noch weniger, da neben den paar· bestehenden Häusern, die zum Teil heute schon nicht mehr ihrem früheren Zwacke dienen - . ' das--T-a-!!r.ain ziamli.ch .eben verläuft. Der Einwand, dass auf der Südsei~e -der Spital':"" garten liege, der ohnehin nie verbaut w~rde, darf nicht . a.J.s sticb.haitig golten. Die nöralicha Bo.lllinia ist .. auch ·ma:~_~..auf dai1 -geset.zlichen . Ab_~t,and. von 4,00 m zu vorlagon ·lni t Ausnahme der k~rzan, in dia · Kurve der Laubgasse einmündenden Strecke vor dem Gebäude des Matzger . Götz ~ - wo, angepasst an die bestehende Hausfront 3,00 m genügen .dürften. DiE~ übrigen Häuser würden gröss.tenteils auch bei 3,oo· mBE.Ull.nianabstand in Mi1!.ei.denschaft .gozogen, wenn ·auch unwesentlich weniger. li\ir · die südliche. Bmlinie he. t sich der Abstand<;-. in dieser Strecke bis zur GarlikonerstrP.sse auf · 5,00 m verjüngt bei Trottoirbreite von 2, 50 m.

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·In· ihrer Fortsezung bi_s zur ·vvalzmühlestrasse sinkt ihr .Abstand sogar bis auf 3.00 m, ~E:r hier nun bewilligt werden·kann in Würdigung der Tatsache, dass auf dieser Strecke ver~chiedene neuere Häuser bereits auf diese Linie gestellt sind~ die Bau+inie in ihrer · .Verlängerung stadtwärts eine Gerade bildet~ das angeschlossene Trottoir 2.80 m breit ist und der gegenüberliegende ·Baulinienab~· stand in dieser Zone ·immer noch 5.00 m beträgt. Der gegenseitige. Abstand der Baulinie beziffert sich auf 18.80 .m. Walzmühlestrasse ~ Murgbrücke enthält die Zone niit vorgesehener geschlossener Bauweise. Die· Zürcherstrasse wird hier zur künftigen ausgesprochenen Geschäftsstrasse klassifiziert .. D~mzu­ folge ergeben si~h hier nun ~uch die Ausnahmen, wo. der ungesetzliche Baulinienabs.tand aus vornehmlich wirtschaftlichen und geschäftstechnischen Gründen sozusagen durchwegs in Erscheinung tritt. Der Gemeinderat hat zwar für .dieses Gebiet die Baulinie ausnahmslos auf 4.00 m festgelegt; ausgehend von der Baulinienfest~egung beim Haus Labhart vor der.Murgbrücke~ Abgesehen aber ttavqn, dass in . diesem speziellen Fall für den Hegierungsrat ganz andere .Momente ausschlaggebend waren, ist zu sagen, dass Wenn schon geschlossene Bauweise vorgesehen ist. und die Zürcherstrasse in dieser Zone Geschäftsstrasse we r den .soll, auch dafür gesorgt werden muss, dass die Häuser sich . hier. durch ihren Geschäftscharakter auszeichnen können. Sie dürfen nicht zu weit von der Strasse ..zurückstehen, damit ihre Schaufensterauslagen direkt-· auf den ~assall:ten wirken. Auf- d·er andern Seite soll . der hygientschen Forderung eines der Bauhöhe angepassten gegenseitigen B.a~linienabstan~es volle Geltung zukommen~

Von der Walz:::!lühlestrasse .bis _zur Bachstrasse· verjüngt . sich der korrigierte Abstand d e ~ · südlichen Baulinie von anfänglich 4.00 m auf 2.00 m. Di e· L-inie schmiegt si.ch in 1hrem 'V.erlauf in einer Geraden der Bauflucht der best ehendeh-Häuser an mit AUsnahme des l etzten Häuserblockes (Hausn]JJIUD.ern· 118, 120, 122 )·, der.. nicht nur über die Baulinie vorsteht, sondern sog'ar in das Strassengebiet hineinrei cht und schon heut e ein .wahres .Verkehrshindernis bildet. Auch auf der Lordse ite · verjüngt sich der a.hfänglich auf 4.00 m belass ene Abst and bei ·der St aminera.u strasse bis äuf 3.00 m, ·wie er dann be i behalt en wird bis zur Murg . Bei di eser .Korrektur

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ist ·d ieselbe · Ueberlegung massgebend, wie bei der .südlichen Baulinie;. wobei ein weiteres schon bestehendes Gebäude .(A. Bandle)· in die richtige Bauflucht gestellt wird. Der gegenseitige Baulinienabstand beträgt an der engsten Stelle, nämlich bei der· Einmündung der Strasse in den Kreuz.platz, immer noch 15.50 m. Diese maximale Verjüngung fällt· hier umso weniger ins Gewicht, a·ls gleich anschlieas~nd sich der Strassenraum öffnet in einen sichtfreien Platz. , . Die Kreuzplatzgestaltung_, wie s1e vom Gemeinderat vorgesehen ist, hiitte .zur Folge gehabt, dass die Baulinie auf der südlichen Seite bis an den Fuss des Gebäudes von Sattler Meyer-Ruch zurückversetzt und so in einem Abstand von 10.50 m bis zum ·Hest. "Kreuz tt gezogen worden wäre. In der Begründung dieser ivfassnalnn.e verweist.der Gemeinderat auf prominente Architekten, die zu dieser . . erweiterten Kreuzplatzgestaltung geraten und dabei sowohl verkehrstechnische als auch ästhetische Gründe geltend gemacht hätten. "

Bei der Beurteilung dieser Platzgestaltungsfrage fällt. vor allem auf, dass diese zurückversetzte Baulinie nicht wenigstens auf die ganze Länge des Kreuzplatzes gelegt wurde, wenn· dabei. auch die Häuser Nr. 128 & 130 in Mitleidenschaft gezogen worden wären. Ei~ermassen ·ästhetis~'ii. hätte die-.Erweiterung nur unter di~ser ..._ Voraussetzung gewirkt. Nun ist aber weiter ei!lZuwenden, dass der Kreuzplatz ·e ffektiv nur auf der nördlichen Seite der Strasse be-· steht, d. h. durch die Zürcherstrasse gegen Süden abge·schlossen wird. Was ·südlich der Str~sse liegt, ist somit Gelände für sich; d.as auch für sich in Fortsetzung der südlichen Baulinie beurteilt -·und bewertet werden dürfte.H Die Behandlung der Liegens~haft Meyer darf gegenüber den. nachbarlichen nicht offensichtlich - Gitinds-t'in:;ken . -,schlechter sein, .es ~väre~denn, die Gemeinde könnte den Vorplatz vor dem Nryer's~h~n·'·G-eliäude vo.I_lLt igentümer k~uflich . .e:rwerbenj . was . aber zur heutigm Z~ i auss er -Bet r~ cht fallen dürfte. Die~ .·~ so ..mehr, a~s 'ein unbedingtes öff entli ches Interesse"··für diese Baulinienführung .gar nicht besteht. Unbeschadet dagegen kann der Pla~z · zwischE(,n Sattler Meyer und dem Rest.· nKreuz 11 in das öffentliche Gebiet el.nbezogen werden, denn für denselben besteht eine Vorshhrift seitens de~ Gemeinderates, dass er nicht überbaut werden darf.· Auss~ rde~ be s teht f ür die Kreuzliegens chaft .dafur ·.ga~ keiri Int eress.e.

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Die Baulinie erhält also auch. vor der Liegenschaft Meyer die 3.00 m ·Abstand und desgleichen vom 11 Kreuz" bis zur Bleichestrasse Im letztern Abschnitt schneidet· sie die Häuser von Gebr·.Kappeler und Metzger Koradi, die ihre Beschwerden eingereicht haben • . Von der Bleichestrasse zur Murg wird der vom Gemeinderat vorgeschlagene ~bstand von 4.00·m_. geschützt, weil hier nun wegen der Sicht auf's Schloss vornehmlich Gründe heimatschützlerischer. Natu~ massgebend sind und das Haus Labhart aus eben diesen Gründen bereits auf diesen Bauabstand ve~~iesen ,~rde. Das Haus Reinauer steht· hier ohnehin schon jetzt ungesetzlich nahe an der Strasse. Auf der Nordseite vom Kreuzplatz zur !Vlurg ist ebenfalls der 3-metrige. Baulinienabstand als genügend zu betrachten. Darunter darf aber. unter keinen Umständen gegangen werden,weil vor dem Ge~chäftshaus der Gebr. Kappeler der tiefst~ Punkt der Strasse liegt und sie von da weg gegen das Schloss hin ziemlich steil ansteigt. Hier ist eine klare Uebersicht unbedingtes Erfordernis, v·o r allem auch, weil die Strasse noch eine leichte Kurve aufweist. ~ine · . starke Beeinträchtigung der Gebäulichkeiten. der .Gebr. Kappeler und ihres Nachbarn E. Stern kann nicht ver4i-_ndert werden. · Der Gemeinderat hat auch für das Schlefssar.eal . eine Baulinie festgesetzt und zwar in Uebereinstimmung mit der hestehenden_ Schlossmauer. Es handelt sich hier jedoch um ~in ganz speziell~s: Objekt, .~n dem 'i:or allem der Heimatschutz sein Interesse hat. Baulinien sollen dabei hier wegbleiben und eventuell auftauchende Baufragen -rron Fall zu Fall gelöst werden. Vom Schloss bis zum. Bankplatz sind die bestehenden Häuserfluchten ~;leichzeiti6 als . Baulinien belassen worden • .r.;inzig beim ·ßankgebäude gegenüber der kath. Kirche ist die Bauflucht -um 2'",50 m zurückversetzt zugunsten .der Kirche, damit diE?. h.~.e_r .nur 5.40 m breite., -··Strasse auf minde stens 6.30 m.ve.rbreitert . .' Vferd:e·n .kann und. noch Platz besteht für ein Trottoir von 2,50 m. Diese Massnahme erscheint zweckmässig. ,.,

Im Abschnitt Reg.ierungsgebäude--S pannerstrasse hat ·der ~..remeinderat die b~sher'igen vom Regi.erungsrat bereits genehmigten Baulinien belassen.

. ·ll Von der Snannerstrr.sse zum Kehlhof ist ges chlossene t)au-"-··-·-----------weise vorgesehen; 'iObei T:.icht recht verständlich ersche~nt~ weshalb auch der Platz westli ch des Zcujhauses mit dem Soldatendenkm~l eine B·aulinie erhielt. Diese ist hier nicht angebracht, auch abgesehen v·om. ~inwand , das.s ~lne Ueberbauung nicht in Frage korr.me.-. solange der Staat Eigentümer des. Platzes ~ei. Die südl i che .Oaulinie ist in dieser Zone in Abwe~chung der konsequenten· Belassung auf dem gesetzlichen Abstand vom Gemeinderat auf 3.00 m Abstand. redu.z iert worden. Sie schneidet die bestehenden Bauten zum Teil beträchtlich, doch dürften diese, r~eist nieder gehaltenen Häuser~ dem geschlossenen Baustil ohnehin nicht mehr standhalten. - Für den Baublock gegenüber der·Traube, der im Vergleich zur bestehenden Gebäudeflucht schon zurücksteht~ ist wegen der Platzgestaltung an einem gefährli. . chen Strassenkreuzungspunkt die Baulinie 'derart zurückver~etzt, · . dass der Abstand von der.nördlichen Häuserfront.l9.00 m beträgt. Das i.st ·zu begrüssen~·· nicht nur wegen der Verkehrsgefaliren, sondern . . auch deshalb, weil die Gebäude auf der gegenüberliegenden. Seite, Konsum und"Traube", sehr hoch sind und einen weiten.Schatten werfen. .Die nördli8he. Raulinie in diesem Abschnitt wird ebenfalls, wie sie vom Gemeinderat :;ezogen 11vird, gebilligt-: ... Si~ .. ~?~gt zum Teil der gegebenen rtäuserflucht> rr.usste aber in dc:r gefährlichen t\.urve zwi_schen Erchingerstrasse und .t<..ehlhofstrasse stark zur~~?.~versetzt werden, damit die nötige liebersieht erreicht - vvird.'.· Vo~.Il:ehm1~-:·Jh'· aus d.lesem .. Grunde kann auch die südliche Linie nicht .weiter ·vorge-· schoben werden, wenn auch die bestehenden Liegenschaft~n. stark in Mitleidenschaft gezoge:rl -;~·rden. Gerad~- hier ze~gt es ~·i_ch,- dti~:s :· die öffentlichen Interes_Q_~~-,den privaten unb~ct_~ngt vorgehen müssen. 1

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Vom Kehlhof weg Richtung G:r:,enz-e -besteht. .wieder of;fene Bauweise und sind die Baul:lnren-zu- ·b .eiden Seiten mit 5.00 m·A:bstand verseh~n: was den Verhältnissen a~_gepasst · ersch.eint. :... Besonders erwähnt werden .rrms s noch d-ie Schaf~ung .· besse:rer Uebersicht. Es fäll.t . in den gesamten Baulinienplänen a'!lf, dass bei den Einmündungen der Nebenstrassen ~er Umstand ·zu wenig beachtet. ~rde, Jass eine möglL::hst gute Sicht auf die-. Hauptstrasse vorhanden sein sollte. Wenn auch Vo.rtrittssignale .

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- 12 inskünftig die Autofahrer auf. ~orsichtiges Einfahren in die Hauptstras·s~ aufmerksam machen werden, so sollten doch .bei solc~en Einmundungen die Baulinien womöglich an den Ecken ~on Haupt -~ und Neb~nstrasße gebrochen wer~en.Dieses Brechen d~r Baulinienecken soll nämlich bewir~~n,' dass ein ·Fah!'er von der Ne·benstrasse .aus in die 20 m Entfernung ( Brems·strecke bei ca. 20 km per Stunde) die Hauptstrasse auf eine Strecke von 80 m überblicken kann. In den Plänen der Zürchers~rasse ist die Möglichkeit dieser Brechung der Baulinien an d~n Einmündungen folgender Nebenstrassen noch gegeben: Zelglistrasse beidseits, Schützenweg einseitig, . Erlenstrasse beidsei ts, . Heimstrasse einseitig und neue Strasse vis ä v1s einseitig, . · S.erlikon~asse .e inseitig, ·valz~ühle strasse einseitig, Stammeraustrasse einseitig, Kreuzplatz. und irchingerstrasse einseitig, ~ehlhofstrasse beidse1tig, Goldacherstrasse einseit1g. \.

Der Gemeind~rat_ist_ einzul.aden, die Baulinienpläne im Sinne _g_te ser Abäride·r_un.g.en:;_.z.u, ._.._.ergänzen~. . .Dies~s Brechen ·der .Einmündung·secken von Nebenstras~en giit--·für alte· Hauptverkehrsadern. ähnlichen c) Die Einsprächen. Die meisten haben einen . .Wortlaut und werden ohne Ausnahme· aus wirtschaftlichen Gründen erhoben. Ein grosser Teil davon wird nach den an . den . Baulinien angebrachte:n Korre_kturen von selbst illusori sc~ gemacht, indem die · für·sie massgeben.d gem~?h~en Gründe aufgewogen werden. Dies ist der Fall bei den Eingaben der Be·s-chwe.l!d...e.f ührer N ä f - Morant-,; . Wwe. Ban d .i e, . A~- . B an d l e, J. S t e i n e r , Schlosser: M. . S t . e i .' n · e·.. r .. .;,:·:-:, :c. M -e y e · r - Rucli" und · k k t i e n b r a-U· e r e i für :das "Frohsinn!I.:: Areal. Dabei ist n:och ~u erwähnen,;-~ das für C. Meyer - Ruch die weitere Frage betr;· ·die Nichtanwendung der geschlossenen Bauweise auf die H8.usergruppe Nr. 132 und 134 · sich laut früherer Vereinbarung mit dem Nachbar von selbst -regelt. ...._

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b~r ·ßigentümer des liäuserblockes. g~geJ;l.Übe·r -der. 11 Traube 11

mit dem Rest. ;11 Fr.ohsinn 11 hat nach Kenntnisnahme der mit der Fest:· l~gung ·von Baulinien und den Baubeschränkungen der Oeffentlichke.it ( Ge~einde) ·, e~achsen~n Pflichten sei~e Beschwerde zurückgezogen.

- 13 ... Nicht geschützt,oder .zum· mindesten n.lcht in yollem Umfange, bleiben die Einsprachen von A. Wiesendang ~ ·. r- 1 dessen . Gebäude schon heute zu nah~ an der. Staatsstrasse steht·und in seinem Umfang un4 seiner Zweckbe~t~l_111Il(1hg nicht verändert werden darf, ohne dass s·päter ein. a.llfäl"I_~ger Mehrwert in Abzug kommt; E. M ~ r f Bachme.nn; . für ·dessen .Gebäude. .d"i'e 'Baulinie ·~icht geändert werden kann, dem aber versichert wird, dass e.r später·, . wenn einmal die Verschie ... bung de·S Trottoirs kommt, (J.en ·Schaden von. der .Gemeinde vergütet . erhält, sei es in gütlicher ·AbJ?a.chung oder. au~ dem Wege der Expro~ priation; Gebr. K a p. p e 1. e r , denen nur ·s oweit entgege~ gekommen werden kann, als die Baultnie zu. d~n beiden Seiten der Strasse, . . wo sie Eigentümer von Grundstücken· sind,. von ursprünglich 4~00 m auf 3.()0 m vorgeschoben wird. Dasselbe gilt für die nachbarliche Liegenschaft des E. S t : e n und des . in gleicher Front gelegenen Gebäudes von U. K a p ·p e l e r . • Nicht besser ergeht es auf ·der Südseite der Liegenschaf.t von Metzger K o r . a d i , dessen Bes·chwerde übrigens . unstichhaltig ist, nachdem das Haus in allen Teilen modern renoviert ist und bauliche Veränderungen wohl kaum mehr in Frage kommen. Das Haus von A. R. e i n a u e r st·eht .·-sehon -he-u te viel zu nahe. ·an der Strasse, sodass jede bau~iche VeränQ.erung u~öglich gema"cht ist, es sei denn, der Bauherr verzichte bei-einer spätern Expropriation auf j eglichen ~ehrwert, der auf . eine Aenderun_g im~-Bau.:..· zurückgeführt werden müsste • . Selbstverstän9.lich muss auch dieser Anstösser bei jeder Beeinträchtigung seines Eigentums zufoige Näherrückens des Trottoirs schadlos gehalten werden. Für .die Liegenschaft des A. K ü n g - K e m p f gelten dieselben Bestimmungen wie für Re~nauer. ~

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Den Einsprechern wurde das Mass von Entgegenko~en ge·zeigt, das s ich mit eine~ vollwertigen Lösung der Bal:l-1-i_n~,e~fr.age an der · Zürcherst.ras-s.EL.noch vertragen lässt. ·vver in- s.eineni Bfg-ent~-. :=: . f rüher oder . ~päter bei . der praktischen Durchführung der -.B'aullriienplän~ sich beeinträchtigt fühlt, hat das Hecht, von der Gemeinde . Sch~~-~ne_rsatz ' ZU ve-rlangen, und diese wird in Erfüllung gesetzlicher _Vor.schPiften _in .gütlichen Verhandlunge~ den S(!haden decken ' und wenn die yerhandlungen' nicht zum -'z _iele führen,' · ~uf de~ Wege der ·Expropriation einen Zwangsverkauf herbeiführen.

14 ~ Es wird-

beschlossen:

1. Die 7 Bebauungspläne für die Zürche.r strasse "in Frauenfeld _werden _genehmigt unter ·Berücksichtigung folgender, in den vorgehenden Betrachtungen genannten·Abänderhngen: a) Von der Grenze Oberwil bi~ zum Schützenwe~ ist die nördliche Baulinie auf 7.00 m" die südliche auf 4.00 m festzus_etzen. b) Von der Bahnhofstrasse bis zur Heimstrasse ist die nördliche ..dauliriie auf 4,.UtT m Absfand zu' ver~egen. . c) Bei der Walzmühlestrasse ist die neue B.aulini"e auf der Südseite der Str~sse auf 4.00 ~ festzusetzen_und in gerader Linie bis zur Bachstrasse zu ziehen, wo sie einen Ab~tand von nur 2.QO m erhält. Die nördliche ·Baulinie von der Spannerstrasse bis zum Kreqzplatz soll einen reduzier~~n Abstand von 3.00 m erh_a~~en. d) Von der Bachstrasse bis zur Grenze des ~euzareals ist aüf der Südseite die Baulinie auf 3.Q9 m Abstand zu reduzieren und über den_Platz von Sattler Meyer bis zu seiner Eigentumsgrenze zu.:zfehen. In gleichem Sinne, d.h. mit demselben Abstand ist sie von der östlichen Grenze des Kreuzplatzes bis zur Bleichestrasse zu legen. Auf der Nordseite vom Kreuzplatz bis zur Murg ist der Baulinienabstand von 4.00 m auf 3.00 m z~ r_e~~zieren •. _._ e) Beim Schloss wird der vorgelegte Bauli.n ienplan nicht genehmigF~-- Es muss hier von _F all z~· E..~ll - --im Interes-se heimat~chü~_zle r i s eher Regehr.en. ...~_nt s chi-e·d.e.Ii_ .werden~ __ · f) Die Baulinie zwischen 11 Blume 11 und Zeughaus,., auf-.: dem Platz des Soldatendenkma-ls--, soll weggelas_sen werden"_ damit das Terrain nicht als überbauungsfahig gilt. 7

2. Zwecks Gewinnung besserer Uebersicht .bei- 4en iihmündungen von l~ebenst.rassen, sind die ·-~~ut Motiven _yqrgeschlag~nen Aeri.derungen an den Einmündungsecken der_.genannten Strassen zu treffen. -· 3. Die Einsprachen gelten entsprechend den Motiven als .e~led~gt.

4. Die _·durch· die Aenderungen im nachteiligen S~nne ge troffenen Än~t~sser sind durch den Gemeinderat. Frauenfeld von der

betreffenden Korrekt.ur am Bauli!l;ienpla~ in Kenntnis zu - setzen.

- 15 _5. Mitteilun~ an den Gemeinderat Frauenfeld, an die Beschwerdeführer: A. Wiesendanger 1 E. M ori- Bachmann; Wwe. · Bandle., Aug. Bandle, J. Steiner, M~x ·steiner,.. ~_.Meyer - Ruch,. Ge.b r, _Kappeler, t:, Stern , J. Koradi, U. 1\.appeler,,'A. ·H.ainauer, Aktienb!'aucrei, . A, Kürig - Kempf, sämtliche in· Frauenfeld" an das Bauinsp·ektorat . · und an das Stra~sen -·und Baudepartement.

Bi.

FRAUENFEliO, den

27. Juli 1933. ·

Staatskanzlei des

Ber1oht1gan~ su ·P ro,okollauazug Br.l519

vom 18.Juli 1933.

Jn diesen Auszug aus dem Protokoll des Regterangerates hat sioh ein . Fehler eingeschlichen,· indem au~ Seite ·14 unter Zif• . . fer 1, a des 'Beschlusses n·ordlich und südlich verweohsel t sind. Wie aus den: Erwäg~gen (Seite 6/7) und ans den PlAnen eich ergibt·, ·muss Ziffe~l, lit.a auf_Seite 14 richtig heisaen: a) Von der Grenze Oberwil bis .zam Schützenweg ist . die ~-= liehe Baul~nie auf 7eoo m.' die nördliche auf 4:.oo m festzusetzen. '

Wir b1 tten Sie, diesen Sohreibfehie? : zu b~· ~-icii'tlgen und ·. ... . zeichnen hochachtungsvoll: .

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Zürcherstrasse (Blume-Ziegelei), Frauenfeld | Lexipedia