Friedhofskruzifix / ParzNr. 404
Schutzplan · Mammern
Dokument
- Art
- Schutzplan
- Unterart
- Archäologieobjekte
- Gemeinde
- Mammern
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- Gemeinderat
- Verfahren
- Einzelentscheid, geschützt
- Beschlossen
- 28.05.2019
- In Kraft seit
- 28.05.2019
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Dateien
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Text
Gemeinde
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KOPIE
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Verfügung
betreffend
Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturobjekte der Politischen Gemeinde Mammern sowie Beitrag an denkmalpflegerische Massnahmen
Gesuchstellerin: Kirchgemeinde Untersee-Rhein, Frauenfelderstrasse 11, 8264 Eschenz, vertreten durch Erwin Weber, Präsident
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Objekt: Friedhofkruzifix, 1895 Parzelle: 404 Flurname/Ort: Friedhof Klingenzell, 8264 Eschenz, Politische Gemeinde Mammern
Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 27. Februar sowie vom 17. April 2019 ersuchte die katholische Kirchgemeinde Untersee-Rhein, 8264 Eschenz, vertreten durch den Präsidenten, Herr Erwin Weber, die Politische Gemeinde Mammern um Ausrichtung eines Beitrags gemäss Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG TG, RB 450.1) an die Renovation des Friedhofkruzifixes, Friedhof Klingenzell. 2. Dem Gemeinderat liegt das am 8. Februar 2019 mit dem Amt für Denkmalpflege vorbesprochene Beitragsgesuch vom 25. Februar 2019 vor. Danach betragen die anrechenbaren Gesamtbaukosten gemäss Kostenvoranschlag CHF 10'425.35. 3. Das Friedhofkruzifix wird im Hinweisinventar des Amts für Denkmalpflege des Kantons Thurgau mit der Einstufung „wertvoll" geführt. Ein Schutzentscheid wurde bislang nicht gefällt.
Erwägungen
1. Gemäss § 10 NHG TG haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege erhaltenswerter Objekte durch Reglement oder Nutzungspläne zu sichern. Die Politische Gemeinde Mammern sichert den Schutz, indem sie die betroffenen Objekte durch planerische Massnahmen oder durch Einzelverfügung in das Verzeichnis der
Kulturobjekte (Anhang zum Baureglement) aufnimmt. 2. Grundsätzlich sind Objekte in das Verzeichnis der Kulturobjekte aufzunehmen, welche im Hinweisinventar als besonders wertvoll oder als wertvoll geführt werden. Da das Seite 1 von 2
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Friedhofkruzifix als wertvoll geführt wird, ist es ins Verzeichnis der Kulturobjekte aufzunehmen.
3. Gemäss Art. 13 Abs. 1 Beitragsordnung zum Natur- und Kulturobjekteschutz der Politischen Gemeinde Mammern i.V.m. 15 Abs. 2 NHG TG beträgt der Gemeindebeitrag in der Regel 10% der anrechenbaren Kosten für Massnahmen zu Gunsten der Objekte.
Entscheid Der Gemeinderat Mammern hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2019 was folgt entschieden: 1. Das Friedhofkruzifix, Friedhof Klingenzell, wird unter Schutz gestellt und in das Verzeichnis der Kulturobjekte der Politischen Gemeinde Mammern aufgenommen. 2. Die Politische Gemeinde Mammern leistet nach Vorlage der Rechnung an die Renovation des Friedhofkruzifixes 10% der anrechenbaren Kosten. 3. Mitteilung an: - Kirchgemeinde Untersee-Rhein, 8264 Eschenz - Amt für Denkmalpflege, Ringstrasse 16, 8510 Frauenfeld - Markus Nägeli, Büro Nägeli, Kurzfeldstrasse 11, 8500 Frauenfeld - Kassieramt Mammern
- Gemeindekanzlei Mammern zur Aktenablage
Mammern, 12. Juli 2019
POLITISCHE GEMEINDE MAMMERN
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Anita Dähler-Engel, Gemeindepräside
n Sherpa, Gerheindeschreiberin
Versanddatum: ^ ^ Jyßj ^Q^g
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, Rekurs geführt werden. Dieser hat
einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
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