Schutzplan Natur - und Kulturobjekte
Schutzplan · Erlen
Dokument
- Nummer
- 32
- Art
- Schutzplan
- Unterart
- Kulturobjekte
- Gemeinde
- Erlen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 20.06.2023
- In Kraft seit
- 01.08.2023
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
2023.03-009C-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 20. Juni 2023
Entscheid Nr. 32 BOA/PG Nr. 2023.03-009
Politische Gemeinde Erlen Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte - Änderungen 2023
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Die vom Gemeinderat Erlen am 1 5. Dezember 2022 beschlossene Änderung des Schutzplans der Natur- und Kulturobjekte wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinde Erlen, Aachstrasse 11, 8586 Erlen, unter Beilage der Dossiers der Schutzplanänderung, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers der Schutzplanänderung, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.
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Erwägungen: 1.
Mit Schreiben vom 22. März 2023 ersucht die Gemeinde Erlen um Genehmigung einer Änderung des Schutzplans der Natur- und Kulturobjekte. Die Schutzplanänderung lag vom 1 0. Februar 2023 bis zum 1 . März 2023 öffentlich auf. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung nicht vorgeprüft.
2.
Der rechtskräftige Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte wurde mit Entscheid Nr. 118 vom 23. Dezember 2002 durch das DBU genehmigt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2020 wurde der Schutzplan bzw. die Schutzobjekte gesamthaft überprüft. Gleichzeitig wurden verschiedene formelle Nichtunterschutzstellungen beschlossen. Die Schutzplanänderung sowie ein Teil der Nichtunterschutzstellungen wurden vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid Nr. 57 vom 17. Dezember 2020 genehmigt. Nicht genehmigt wurden die Nichtunterschutzstellungen der Schulhäuser auf der Parzelle Nr. 351 , Assek. Nr. 1 9/4-0624 und Assek. Nr.
Thurgau 2/2
19/4-0669. Aufgrund denkmalpflegerischer Vorbehalte wurde das Genehmigungsverfahren sistiert. Grundlage für diese Sistierung war ein Gutachten von Sibylle Heusser vom Februar 2020. Gemäss diesem Gutachten kommt dem Schulareal in Erlen aus denkmalpflegerischer Sicht eine nationale Bedeutung zu. Daher sollten möglichst alle Bauten erhalten und geschützt werden. Nebst den beiden Schulhäusern, dem geschützten Schulhaus (Assek. Nr. 19/4-0141) gehört auch die Turnhalle Assek. Nr. 19/4-01 54 zum erhaltenswerten Ensemble dieses Areals. Um zu klären, ob der bestehende Schulraum erweitert und die bestehenden Gebäude ergänzt werden können, wurde der Projektwettbewerb „Kreativhaus“ durchgeführt. Der Wettbewerb zeigte, dass das bestehende Ensemble mit einem Neubau ergänzt und die alte Turnhalle so umgenutzt werden kann, dass die wertvolle Substanz erhalten bleibt. Daher hat die Gemeinde Erlen beschlossen, neu die beiden erwähnten Schulhäuser und die alte Turnhalle unter Schutz zu stellen bzw. in den Schutzplan aufzunehmen. Aus kantonaler Sicht wird die Unterschutzstellung dieser Kulturobjekte begrüsst. Die Gemeinde verfügt nun gemäss kantonalem Hinweisinventar (HWI) über keine Einzelobjekte mehr, die einen Schutzentscheid bedürfen. 3.
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Schutzplananpassung angebracht worden. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
20. JUNI 2023
2023.03-009C-S-1.pdf
Politische Gemeinde Erlen
Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte
Gemeinderlen
Kanton Thurgau
(DBU-Entscheid Nr. 118 vom 23.12.2002, Änderung mit DBU-Entscheid Nr. 57 vom 17.12.2020) Schutz- und Pflegevorschriften - Änderung 2023
Öffentliche Auflage vom
bis
ÜJ...G2)...2q23
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Vom Gemeinderat beschlossen am
15.12.2022
Der Gemeindepräsident
Die Gemeindeschreiberin
Thomas Bosshard
Ursula Weibel
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr. ...3.£.
vom ..Z£?..k..2LcZ3
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
Gemeinde Erlen
Schutz- und Pflegevorschriften
Anhang 2. Verzeichnis der geschützten Kulturdenkmäler
Gebäude neu unter Schutz: Ortsteil
Assek. Nr.
Parz. Nr. Strasse
Nr.
Nutzung
Bewertung Hinweisinventar *
Erlen
19/4-0154
351
Hauptstrasse
84
Alte Turnhalle
wertvoll
Erlen
19/4-0669
351
Hauptstrasse
84
Schulhaus
wertvoll
Erlen
19/4-0624 351
Hauptstrasse
86
Schulhaus
wertvoll
17.01.2023/ske/1512.12/Änderung Schutzvorschriften infolge Entscheid Nr. 57.docx
grün: Hinweise *