Schutzplan Natur - und Kulturobjekte

Schutzplan · Erlen

Dokument

Nummer
32
Art
Schutzplan
Unterart
Kulturobjekte
Gemeinde
Erlen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
20.06.2023
In Kraft seit
01.08.2023

Karte

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Text

2023.03-009C-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 20. Juni 2023

Entscheid Nr. 32 BOA/PG Nr. 2023.03-009

Politische Gemeinde Erlen Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte - Änderungen 2023

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Erlen am 1 5. Dezember 2022 beschlossene Änderung des Schutzplans der Natur- und Kulturobjekte wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinde Erlen, Aachstrasse 11, 8586 Erlen, unter Beilage der Dossiers der Schutzplanänderung, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers der Schutzplanänderung, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 22. März 2023 ersucht die Gemeinde Erlen um Genehmigung einer Änderung des Schutzplans der Natur- und Kulturobjekte. Die Schutzplanänderung lag vom 1 0. Februar 2023 bis zum 1 . März 2023 öffentlich auf. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung nicht vorgeprüft.

2.

Der rechtskräftige Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte wurde mit Entscheid Nr. 118 vom 23. Dezember 2002 durch das DBU genehmigt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2020 wurde der Schutzplan bzw. die Schutzobjekte gesamthaft überprüft. Gleichzeitig wurden verschiedene formelle Nichtunterschutzstellungen beschlossen. Die Schutzplanänderung sowie ein Teil der Nichtunterschutzstellungen wurden vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid Nr. 57 vom 17. Dezember 2020 genehmigt. Nicht genehmigt wurden die Nichtunterschutzstellungen der Schulhäuser auf der Parzelle Nr. 351 , Assek. Nr. 1 9/4-0624 und Assek. Nr.

Thurgau 2/2

19/4-0669. Aufgrund denkmalpflegerischer Vorbehalte wurde das Genehmigungsverfahren sistiert. Grundlage für diese Sistierung war ein Gutachten von Sibylle Heusser vom Februar 2020. Gemäss diesem Gutachten kommt dem Schulareal in Erlen aus denkmalpflegerischer Sicht eine nationale Bedeutung zu. Daher sollten möglichst alle Bauten erhalten und geschützt werden. Nebst den beiden Schulhäusern, dem geschützten Schulhaus (Assek. Nr. 19/4-0141) gehört auch die Turnhalle Assek. Nr. 19/4-01 54 zum erhaltenswerten Ensemble dieses Areals. Um zu klären, ob der bestehende Schulraum erweitert und die bestehenden Gebäude ergänzt werden können, wurde der Projektwettbewerb „Kreativhaus“ durchgeführt. Der Wettbewerb zeigte, dass das bestehende Ensemble mit einem Neubau ergänzt und die alte Turnhalle so umgenutzt werden kann, dass die wertvolle Substanz erhalten bleibt. Daher hat die Gemeinde Erlen beschlossen, neu die beiden erwähnten Schulhäuser und die alte Turnhalle unter Schutz zu stellen bzw. in den Schutzplan aufzunehmen. Aus kantonaler Sicht wird die Unterschutzstellung dieser Kulturobjekte begrüsst. Die Gemeinde verfügt nun gemäss kantonalem Hinweisinventar (HWI) über keine Einzelobjekte mehr, die einen Schutzentscheid bedürfen. 3.

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Schutzplananpassung angebracht worden. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

20. JUNI 2023

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Politische Gemeinde Erlen

Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte

Gemeinderlen

Kanton Thurgau

(DBU-Entscheid Nr. 118 vom 23.12.2002, Änderung mit DBU-Entscheid Nr. 57 vom 17.12.2020) Schutz- und Pflegevorschriften - Änderung 2023

Öffentliche Auflage vom

bis

ÜJ...G2)...2q23

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Vom Gemeinderat beschlossen am

15.12.2022

Der Gemeindepräsident

Die Gemeindeschreiberin

Thomas Bosshard

Ursula Weibel

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr. ...3.£.

vom ..Z£?..k..2LcZ3

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Gemeinde Erlen

Schutz- und Pflegevorschriften

Anhang 2. Verzeichnis der geschützten Kulturdenkmäler

Gebäude neu unter Schutz: Ortsteil

Assek. Nr.

Parz. Nr. Strasse

Nr.

Nutzung

Bewertung Hinweisinventar *

Erlen

19/4-0154

351

Hauptstrasse

84

Alte Turnhalle

wertvoll

Erlen

19/4-0669

351

Hauptstrasse

84

Schulhaus

wertvoll

Erlen

19/4-0624 351

Hauptstrasse

86

Schulhaus

wertvoll

17.01.2023/ske/1512.12/Änderung Schutzvorschriften infolge Entscheid Nr. 57.docx

grün: Hinweise *