GewR_Röörebach, Abschnitt Winkelstrass
Sondernutzungsplan · Kemmental
Dokument
- Nummer
- 119
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gewässerraum
- Gemeinde
- Kemmental
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 17.12.2024
- In Kraft seit
- 17.01.2025
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Kemmental mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
2024.11-002A-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 17. Dezember 2024
Entscheid Nr.0119 BOA/PG Nr. 2024.11-002
Politische Gemeinde Kemmental Gewässerraumfestlegung Röörebach, Abschnittwinkelstrasse
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Der vom Gemeinderat Kemmental am 7. Oktober 2024 beschlossene Gewässerraumlinienplan „Gewässerraumlinienplan 1, Röörebach 07.15.22“ wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Politische Gemeinde Kemmental, Alterswilenstrasse 2, Postfach, 8573 Siegershausen, unter Beilage der Dossiers Gewässerraumfestlegung Röörebach, Abschnitt Winkelstrasse, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Jagd- und Fischereiverwaltung - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers Gewässerraumfestlegung Röörebach, Abschnitt Winkelstrasse, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.
Ganzen Text zeigen
Erwägungen: 1.
Mit Schreiben vom 1 . November 2024 ersucht die Politische Gemeinde Kemmental um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans Röörebach für den Abschnitt Winkelstrasse (km 1.000 bis km 1.030). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die Genehmigungsvorlage wurde nicht vorgeprüft.
2.
Der zur Genehmigung eingereichte Gewässerraumlinienplan betrifft den Röörebach (Gewässer Nr. 07.15.22) im Ortsteil Hugelshofen. Im Gebiet Winkelstrasse im Ortszentrum von Hugelshofen soll der Gestaltungsplan „Winkelstrasse“, welcher die Erschliessung und Bebauung der grossteilig unbebauten Fläche regelt, erlassen werden. Im Bereich der Parzelle Nr. 4053 liegt der eingedolte Röörebach direkt neben
Thurgau 2/2
dem Gestaltungsplangebiet. Abgestimmt auf den Gestaltungsplan „Winkelstrasse“ legt die Politische Gemeinde Kemmental den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) für den Röörebach (Gewässer Nr. 07.15.22) zwischen km 1.000 und 1.030 fest. Die Mindestbreite des Gewässerraums von 11 m ist durchgehend eingehalten. Der Gewässerraum wird so ausgeschieden, dass genügend Raum für eine spätere Bachöffnung vorhanden ist. 3.
Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt. Nach Inkraftsetzung der Gewässerraumlinien durch die Politische Gemeinde Kemmental müssen die Geodäten über die zuständige Datensammelstelle dem Amt für Geoinformation abgegeben werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
17. DEZ. 2024
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 721.1 · WBSNG · Kanton
RB 721.11 · WBSNV · Kanton
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund