Parz. Nr. 6, Lengwilerstr., Dettighofen
Sondernutzungsplan · Lengwil
Dokument
- Nummer
- 32
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Lengwil
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 25.05.2010
- In Kraft seit
- 25.05.2010
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 25. Mai 2010
Entscheid Nr. 32 0069/201 0/DBU/ARP
Politische Gemeinde Lengwil Baulinienplan Parzelle Nr. 6, Lengwilerstrasse Dettighofen
Mit Schreiben vom 9. April 2010 ersucht Herr Gemeindeammann Tschudi 'im Auftrag der Gemeinde Lengwil um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss erfolgte. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine IRekurse hängig. Die Vorlage betrifft den Baulinienplan Parzelle Nr. 6, Lengwilerstrasse Dettighofen. Mit dem Baulinienplan soll die Überbaubarkeit von Parzelle Nr. 6 analog dem heutigen Zustand trotzdes geplanten Trottoirbaus gesichert werden. Insbesondere werden heute die Strassenabstände durch zwei bestehende Bauten verletzt. Mit der neuen Baulinie für Bauten soll ein allfälliger Wiederaufbau vor Ort gewährleistet werden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung der Vorlage wurden keine Vorbehalte angemeldet. Der Baulinienplan Parzelle Nr. 6, Lengwilerstrasse Dettighofen erfüllt die Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Lengwil am 18. März 2010 beschlossene Baulinienp'lan Parzelle Nr. 6, Lengwilerstrasse Dettighofen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Lengwil, Hauptstrasse 8, 8574 Lengwil, unter Beilage von drei Baulinienplänen Parzelle Nr. ·6, Lengwilerstrasse Dettighofen, je mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt
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Thurgau~~ 212
- Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans Parzelle Nr. 6, Lengwilerstrasse Dettighofen mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Departement für Bau und Umwelt
Dr. Jakob Stark
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
'2 5. Mai 2010