Teilrevision des Bau- und Zonenreglements (BZR)
Lärmempfindlichkeitsstufen · Varen
Dokument
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Varen
- Kanton
- Wallis
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Administration communale
- Genehmigt durch
- Conseil d'Etat
- Beschlossen
- 25.04.2001
- Publiziert
- 12.11.2019
- In Kraft seit
- 25.04.2001
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Wallis
Karte
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Dateien
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Text
CHANCELLERIE D'ETAT
* $$
DU CANTON DU VALAIS
* * **
tP.
STAATSKANZLEI DES KANTONS WALLIS
EXTRAIT DU PROCES-VERBAL DES SEANCES DU CONSEIL D'ETAT
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DER SITZUNGEN DES STAATSRATES Seance du
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Sitzung vom
2 5. APR. 2001
Der Staatsrat als Homologationsbehorde (Art. 38 Abs. 2 kRPG)
Eingesehen das Gesuch der Gemeinde Varen vom 20. Marz 2000 mit dem Antrag auf Homologation der von der Urversammlung vom 29. November 1999 beschlossenen Anpassungen und Abanderungen des vom Staatsrat am 20. April 1994 homologierten Bau- und Zonenreg. lements; Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. Marz 1907 (KV); Eingesehen das Gesetz vom 13. November 1980 uber die Gemeindeordnunc (GGO); Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG); Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen das Bundesgesetz uber die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 (Stand vom 22.08.2000); Eingesehen das Gesetz zur Ausfuhrung des Bundesgesetzes uber die Raum planung vom 23. Januar 1987 (kRPG); Eingesehen den Beschluss vom 2. Oktober 1992 uber die Raumplanungsziele; Eingesehen den kantonalen Richtplan; Eingesehen die offentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 1999 Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Gemeinde Varen vom 29. November 1999 betreffend die Anpassungen und Abanderungen des Bau- und Zonenreglements; Eingesehen die offentliche Auflage dieses Urversammlungs-Beschlusses im Amtsblatt Nr. 3 vom 21. Januar 2000;
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Eingesehen den Mitbericht der Dienststelle fur Raumplanung vom 18. April 2000; Eingesehen die verfahrensleitende Verfugung der Dienststelle fur Innere Angelegenheiten vom 19. April 2001, womit dieser Mitbericht der Gemeinde zur Kenntnis gebracht wurde; Eingesehen die ubrigen Akten; Erwagend, dass nach dem klaren Widen des Baugesetzgebers und nach gefestigter Praxis des Staatsrates im Bereich der Begriffe und ihrer Bedeutung kein Spielraum mehr fur kommunale Sonderregelungen besteht; Auf Antrag des Departementes fur Sicherheit und Institutionen,
beschliesst:
Die von der Urversammlung der Gemeinde Varen am 29. November 1999 beschlossenen Anpassungen und Abanderungen des vom Staatsrat am 20. April 1994 genehmigten Bau- und Zonenreg lements werden homoloqiert. •
Die im oben erwahnten Mitbericht der Dienststelle fur Raumplanung vom 18. April 2000 aufgelisteten Abanderungen, welche integrierenden Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsentscheids bilden, sind von der Gemeinde zu berucksichtigen.
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Das von der Gemeinde an diesen Genehmigungsentscheid angepasste und unterzeichnete (Gemeindeprasident und Gemeindeschreiber) Bau- und Zonenreglement ist ohne Verzug der Dienst stelle fur Innere Angelegenheiten in 6 (sechs) Exemplaren zuzustellen, damit diese durch die Staatskanzlei abgestempelt (Anbringen des Homologationsvermerks) werden konnen.
Entscheidgebuhr: Fr. 120.Gesundheitsstempel: Fr. 5.~ Fur getreue Abschrift, DER STAATSKANZLER:
6 Ausz. DSI 1 Ausz. FI