Departementsentscheid

Grundwasserschutzzonen · Saas-Almagell

Dokument

Nummer
1
Art
Grundwasserschutzzonen
Gemeinde
Saas-Almagell
Kanton
Wallis
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Aucune indication
Beschlossen
12.11.2002
In Kraft seit
11.12.2019

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DAS DEPARTEMENT FUER VERKEHR, BAU UND UMWELT DES KANTONS WALLIS

Homologation der Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen der Gemeinde Saas Almagell

A. Eingesehen:

das Gesuch der Gemeinde Saas Almagell betreffend die Homologation der Quellschutzzonen vom 30. Januar 2002;

das Projekt der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen des Büros Geoplan (hydrogeologischer Dossier vom Juli 2001 mit Schutzzonenvorschriften und Schutzzonenplan);

die öffentliche Auflage im Amtsblatt n°35 vom 31. August 2001; die Stellungnahme der Gemeinde Saas Almagell vom 24. Juni 2002;

Art. 19, 20 und 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991;

Ganzen Text zeigen

Art. 29 ff der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998;

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe e des kantonalen Gesetzes betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen die Verunreinigung;

die Wegleitung zur Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen des BUWAL vom Oktober 1987, teilrevidierte Auflage 1982;

die Richtlinien.vom Juni 1995 des mit dem Gewässerschutz beauftragten Departements;

Art. 4 des Reglements des Staatsrates vom 31. Januar 1996 betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen.

B. In Erwägung gezogen:

1. Die Projekte und Zonen entsprechen den gesetzlichen und amtlichen Anforderungen.

2. Da durch die Schutzzonenausscheidung sich ziemlich beträchtlichen Konsequenzen auf die bestehende oder geplante Nutzung ergeben, ist es notwendig, detaillierte, das Zonenprojekt begleitende Vorschriften für die Nutzungsbeschränkung vorzusehen (Beilage des hydrogeologischen Berichtes des Büros Geoplan , Juli 2001).

-2- 3. Die Gebiete, in denen die Schutzzonen ausgeschieden wurden, sind meistens im Besitze der Gemeinde Saas Almagell.

4. Die Ausscheidung der Quellschutzzonen wurde im Rahmen der Vorprüfung des Nutzungsplans der Gemeinde koordiniert.

Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz C. Entschieden:

1. Die Grundwasserschutzzonen der Quellfassungen sowie die Schutzzonenvorschriften sind genehmigt. Der hydrogeologische Bericht des Büros Geoplan, Juli 2001, Nr. 1550, ist Bestandteil des vorliegenden Entscheides.

2. Sie werden mit indikativem Charakter in den genehmigten Zonennutzungsplan der_Gemeinde Saas Almagell eingetragen.

3. Die Nutzungsbeschränkungen müssen Gegenstand einer besonderen Bestimmung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Saas Almagell bilden;

4. Alle Projekte innerhalb der Schutzzonen sind der Dienststelle für Umweltschutz zu unterbreiten.

5. Die Entscheidkosten von Fr. 120.-- gehen zu Lasten der Gesuchstellerin.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit dessen Eröffnung beim Staatsrat Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift hat eine gedrängte Darstellung des Sachverhaltes, die Begehren und deren Begründung unter Angabe der Beweismittel zu enthalten. Sie ist zu datieren und vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

Der angefochtene Entscheid und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Sitten, den 12. November 2002

Jean-Jacques Rey-Bellet

taatsrat .

Eingeschrieben zugestellt am: 12. November 2002 an: Gemeindeverwaltung 3905 Saas Almagell

Kopie z.K.an: Dienststelle für Raumplanung