Baulinienplan Strasse G

Baulinien · Cham

Dokument

Art
Baulinien
Gemeinde
Cham
Kanton
Zug
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
03.09.2018
In Kraft seit
03.09.2018

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Text

Beschluss BDB 03.09.2018.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 3. September2018

Gemeindewesen Baulinienplan Strasse G (Kantonsstrasse G), Teilstück: GS 2373 und 2379 Gemeinde Cham

Die Baudirektion,

gestützt auf 8 7 Abs. 1 Ziff. 2 der Delegationsverordnung vom 28. November 2017 (DelV; BGS 153.3),

beschliesst:

1.

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Der Baulinienplan Strasse G (Kantonsstrasse G), Teilstück: GS 2373 und 2379, Plan-Nr. 120091-003 vom 19. Dezember 2017, wird beschlossen.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Cham, Mandelhof, Postfach 265, 6330 Cham (3 Pläne) Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

Baudirektion

Urs Hürlimann

Regierungsrat

c8bl strasse g. bdb_2.docx

Seite 2/2

Per 1. Januar 2008 sind die Nationalstrassen in Folge der Beschlüsse und Gesetze zur «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» von den Kantonen an den Bund übergegangen. Diese Änderung des Strasseneigentümers hat auch Auswirkungen auf die Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben der Nationalstrassen. A.

Vor dem NFA haben die Kantone als Eigentümer des Kantons- und Nationalstrassennetzes die Baulinien der Nationalstrasse in den meisten Fällen so festgelegt, dass ihre Funktion zugunsten der Nationalstrasse in Ergänzung zu den kantonalen Baulinien garantiert werden konnte. Dabei wurde im Bereich der rund 430 Anschlüsse in den meisten Fällen auf das konsequente Verfügen von durchgehenden und geschlossenen Baulinien nach Nationalstrassenrecht verzichtet. Auch im Bereich von parallel verlaufenden Strassen, Gewässern und Bahnanlagen sowie bei Über-/Unterführungen von querenden Verkehrsanlagen Dritter wurden vielerorts systematisch keine Baulinien festgelegt. Aufgrund der veränderten Verantwortlichkeiten weisen die genehmigten und nun zwischenzeitlich digitalisierten Baulinien verschiedene Mängel auf, wodurch die Wahrnehmung der baupolizeilichen Aufgaben stark erschwert ist. Aufgrund dieser Ausgangslage bestand die Notwendigkeit, den Bestand an Nationalstrassenbaulinien zu überprüfen, zu bereinigen und zu digitalisieren. Diese Arbeiten erfolgten in Koordination mit dem Standortkanton. Daraus resultierend erfolgten auch Änderungen und Doppelspurigkeiten von kantonalen Baulinien. Beim Anschluss Zug/Cham-Ost werden die Baulinien der Nationalstrasse an den Unterhalts-

perimetergrenzen geschlossen. Die bestehenden Baulinien der Nationalstrasse werden nach der Unterhaltsperimetergrenze aufgehoben. Die neue kantonale Baulinie soll diese Lücke wieder schliessen.

Das Ausführungsprojekt «N04 / NAA / N14 Bereinigung Baulinien Zug» wurde vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation bereits am 28. August 2018 genehmigt. -

Der Gemeinderat Cham hat in seinem Schreiben vom 6. März 2018 dargelegt, dass er dieser Anpassung zustimmt, zumal die Baulinie dadurch keine lagemässige Veränderung erfährt. B.

C.

Der Baulinienplan wurden am 1. und 8. Juni 2018 gemäss 8 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) im Amtsblatt publiziert und vom 1. Juni bis 2. Juli 2018 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Der Baulinienplan ist somit rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion beschlossen werden kann. D.

Baulinienplan Strasse G (Kantonsstrasse G), Gemeinde Cham

75 Baulinienplan Strasse G, Teilstück GS 2373 und 2379, 03.09.2018.pdf

Kanton Zug RRB 26.11.1979 ---no

Gemeinde Cham

Baulinienplan Strasse G (Kantonsstrasse G) Teilstück: GS 2373 und 2379 Situation 1: 1000

Mitbericht des Gemeinderates vom: 6. März 2018

Publiziert im Amtsblatt: Nr.: 22 und 23 Vom: 1. Juni und 8. Juni 2018 Ziffer. 2746 und 2876 Öffentliche Auflage beim Tiefbauamt und auf der Gemeindekanzlei Cham

vom

1.Juni bis 2. Juli 2018

Von der Baudirektion beschlossen am:

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Plan Nr. : 003 Datum: 19.12.2017 Rev. Visum: Ott

3. SEP. 2018

Fame Auftrag-Nr. 120091 Planformat: 297 x 420

Legende Planer: Gossweiler Ingenieure AG, Im Ifang 6, 8307 Effretikon

Beschlussinhalt

Informationsinhalt

Neue Baulinie

Genehmigte Baulinie

Bauherr: Tiefbauamt des Kanton Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

Neue Baulinie, Beschluss oder Genehmigung in einem anderen Verfahren

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Aufzuhebende Baulinie, Beschluss oder Genehmigung in einem anderen Verfahren