Baulinienplan Walterswil

Baulinien · Zug

Dokument

Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
28.02.2014
In Kraft seit
28.02.2014

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Text

Beschluss BDB 28.02.2014.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 28. Februar 2014

Gemeindewesen Baulinienplan Walterswil (Kantonsstrasse 4) Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf$ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23: November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Walterswil (Kantonsstrasse 4), Plan vom 8. Mai 2013 wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genaü zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: -

4.

Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (2 Ex., 4 Pläne)

.Kopie an: -

-

-

-

-

Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirektion

Heinz/Tännler

Regierungsrat

o: \vtbp\gemeindliche

planungen\baulinienpläne\b8_bi_walterswil_don_bosco_bdb_01.doc

Seite 2/2

A.

Das vorliegende Baulinienverfahren wird mit der Teilrevision des Zonenplans zur

Festlegung einer Bebauungsplanpflicht und Anpassung der Bauordnung sowie Anpassung der gemeindlichen Richtpläne bezüglich des Areals der Stiftung Don Bosco koordiniert. In diesem Zusammenhang ist auch die verkehrstechnische Erschliessung sicherzustellen, was mit dem vorliegenden Baulinienplan gewährleistet wird.

B.1. Die neue Erschliessungsstrasse unterschreitet den Waldabstand. Die Rodungsbewilligung vom 23. September2013 der Direktion des Innern liegt vor.

B.2.

Der Gemeinderat Baar hat am 8. Januar 2014 den Baulinienplan Walterswil beschlossen und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

C. Der Baulinienplan Walterewil ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos genehmigt werden kann.

101 Baulinienplan Walterswil, 28.02.2014.pdf

‚LIT

Kanton Zug

Gemeinde Baar

Baulinienplan Walterswil

1:1'000

Abteilung Planung/Bau Baar, 8. Mai 2013

Der Abteilungsleiter:

Urs Spillmann

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Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. Mai 2013

Der Gemeindepräsident:

10. Juli 2013

Der Gemeindeschreiber:

Andreas Hotz

Walter Lipp

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 26. Juni 2013

Der Baudirektor:

Heinz Tännler

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau

Publiziert im Amtsblatt

3

7

Vom Gemeinderat beschlossen am

-8. JAN. 2014

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeschreiber:

AndreasHotz

Walter Lipp

„7 22

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am

28, FEB, ZUM

2307

Genehmigungsinhalt _-_

-

Informativer Inhalt

Neue Baulinie zu genehmigen

vDI 1702.2006

genehmigte Baulinie

eingezontes Gebiet

Wald mit statischer Waldgrenze

Strassenprojekt

Zonenverlauf