Baulinienplan Blickensdorferstrasse 18-22
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 25.09.2003
- In Kraft seit
- 25.09.2003
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Beschluss1 BDB 25.09.2003.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss1 BDB 25.09.2003.PDF
Versandt am:
26.SEP2003
Kopie
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
Gemeindewesen Baulinienplan Blickensdorferstrasse, Teilstrecke Blickensdorferstrasse 18 bis 22 Gemeinde Steinhausen
Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Baulinienplan Blickensdorferstrasse, Teilstrecke Blickensdorferstrasse 18 bis 22, Plan Nr. 8 10 046-01 vom 9. August 2002, wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an:
Gemeinderat Steinhausen, 6312 Steinhausen (3 Ex., 2 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt, VTBP (mit Plan) Tiefbauamt, Sekr. (mit Plan)
Zug, 25. September 2003 / JMg
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor
Hans-Beat Uttinger,
Aegierungsrat
-2
A.
Die Notwendigkeit der Baulinie bei der privaten Strasse ist nicht mehr gegeben
und wird somit aufgehoben.
B.
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 2. Mai bis 2. Juni 2003. In dieser Zeit sind
keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 2. September 2003 die Änderung der Baulinie beschlossen.
C.
Der Baulinienplan ist zweckmässig und den Randbedingungen angepasst.
65 Baulinienplan Blickensdorferstrasse 18-22, 25.09.2003.pdf
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679496.463 227909.002
LEGENDE GEMEINDE STEINHAUSEN
KANTON ZUG
GENEHMIGUNGSINHALT
#
BLICKENSDORFERSTRASSE BLICKENSDORFERSTRASSE
18
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-
Baulinie zu genehmigen Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
22 7.10. 1975
Situation
657
1: 500
INFORMATIONSINHALT
10 046
Genehmigte Baulinie
won
ARE 6340 Baur
Rigistras
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AUFTR. NR.:
Gätzi
11
PLANBEZEICHNUNG:
607
VoM GEMEINDERAT ZUR- VORPRUEFUNG
EINGEREICHT
AM
20. März 2003
:
655 VORPRUEFUNG DURCH DIE BAUDIREKTION : DEN
ZUG,
IM
NR.
E/77
VOM
%
D
PUBLIZIERT :
LIFFER.
655
DEFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI
AMTSBLATT
vom
2005
22
8152
DER GEMEINDESCHREIBER
BESCHEINIGT
:
:
:
GEMEINDERAT GENEHMIGT
AM
-2, Sep. 2003
/
DER GEMEINDESCHREIBER
:
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
25, Sep. 2003
UH
u. 679533.394 227765.168
679635.09€ 227791.281