Baulinienplan Rainstrasse Mattenstrasse-Albisstrasse
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 25.09.2003
- In Kraft seit
- 25.09.2003
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Beschluss3 BDB 25.09.2003.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
Versandt am
Kopie
26.5EP2003 BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
Gemeindewesen Baulinienplan Rainstrasse, Teilstrecke Mattenstrasse bis Albisstrasse Gemeinde Steinhausen
Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Baulinienplan Rainstrasse, Teilstrecke Mattenstrasse bis Albisstrasse, Plan Nr. 8 10 048-01 vom 6. Januar 2003, wird genehmigt.
2.
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Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen. Mitteilung an:
3.
Gemeinderat Steinhausen, 6312 Steinhausen (3 Ex., 2 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt, VTBP (mit Plan) Tiefbauamt, Sekr. (mit Plan)
Zug, 25. September 2003 /
JM BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor
Er
EN -),
'Hans-Beat Uttinger, Regierungsrat
-2
A.
Zwischen der Matten- und Albisstrasse bestehen zur Zeit keine Baulinien. Die
Gemeinde Steinhausen strebt an, dass an möglichst allen Gemeindestrassen Baulinien existieren. Grundsätzlich soll der Abstand der Baulinie zum Trottoir, infolge von
Parkplätzen und Garagevorplätzen, einen Abstand von 6.00 m aufweisen. Auf der Westseite der zu verlängernden Rainstrasse soll als Weiterführung, wie in der Mat-
tenstrasse, eine Grünrabatte erstellt werden. Da das Grundstück 378 dadurch stärker belastet wird, soll der minimale Abstand von 5.00 m, gemäss $ 29 Abs. 2 des gemeindlichen Strassenreglementes, gewählt werden. B.
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 2. Mai bis 2. Juni 20038. In dieser Zeit sind
keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 2. September 2003 die Änderung der Baulinie beschlossen.
C.
Der Baulinienplan ist zweckmässig und den Randbedingungen angepasst.