Baulinienplan Mülimatt Oberwil GS 1639

Baulinien · Zug

Dokument

Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
01.10.2014
In Kraft seit
01.10.2014

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Text

Beschluss BDB 01.10.2014.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 1. Oktober 2014

Gemeindewesen Baulinienplan Mülimatt Oberwil, Teilstück GS 1639 Stadt Zug

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

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Der Baulinienplan Mülimatt Oberwil, Teilstück GS 1639, Plan-Nr. 8009 vom 7. August 2014, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Stadtrat von Zug, Stadthaus am Kolinplatz, Postfach 1258, 6301 Zug (2 Ex., 6 Pläne) Amt für Raumplanung (1 Plan) -

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Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Baudirektion Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar fF

Baudirektion:

Heinz Tännler

Regierungsrat

Seite 2/2

A.1.

Im Rahmen der Ortsplanrevision 2009 wurde im Gebiet Mülimatt Oberwil eine Fläche von der Landwirtschaftszone in eine dreigeschossige Wohnzone eingezont und entlang des Mülibachs ein Streifen der Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ausgeschieden. Es soll eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Wohnüberbauung ent.stehen, in welcher Bauten für Eigentum wie auch für Miete vorgesehen sind.

A.2.

Im Rahmen der Zonenfestiegung wurde festgestellt, dass eine Bebauung auf Grund der

geltenden Abstandsvorschriften anspruchsvoll ist, weshalb das Baudepartement den Projektteams als Grundlage einen Näherbau von bis auf 3 m zur Zonengrenze in Aussicht gestellt hat.

B. Um das Bauprojekt der Wohnüberbauung mit preisgünstigem Wohnungsbau ermöglichen zu können, soll eine neue Baulinie im Abstand von 3 m zur Zonengrenze zwischen der Wohn-

zone und der Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung festgelegt werden.

C.

Der Stadtrat von Zug hat den Baulinienplan am 26. August 2014 beschlossen (Beschluss

Nr. 652.14).

Die betroffene Grundeigentümerin (Verein Barmherzige Brüder Zug) gab schriftlich ihre Zustimmung zum Baulinienplan. D.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und die Zustimmung der Eigentümerin konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. E.

F.

Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos genehmigt werden kann.

259 Baulinienplan Mülimatt Oberwil, GS 1639, 01.10.2014.pdf

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KANTON ZUG

BAUDEPARTEMENT

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759

Baulinienplan

Ganzen Text zeigen

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Legende:

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(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

1

Genehmigungsinhalt

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Mülimatt Oberwil

3260

Neue Baulinie zu genehmigen

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GS 1639

1 1 1

1631

4

Informationsinhalt

Situation 1: 500

1

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RRB 10.01.1961

3754

Genehmiigte Baulinie

1

3.00 m

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ERSETZT PLAN NR.:

PLANBEZEICHNUNG:

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1639

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PLAN NR.: 8009

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Zonengrenze

DATUM: 07. AUGUST 2014

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ÄNDERUNGEN:

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AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN.

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I

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DIE EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKS NR. 16389:

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939%

VEREIN BARMHERZIGE BRÜDER ZUG WIDENSTRASSE 55, 6317 OBERWIL

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633

x

x 1

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VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM:

DERSTA TP

IDE

DOLFIMÜLLER

VON DER BAUDIREKTION DES KANJC GENEHMIGT AM: 4, gKT. 201

26. AUG. 201%

DER STADTS

H

16

N WÜRMLI

ZUG GESTÜTZT AUF 8 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG

1

1635 1

0

5

10

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20

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40

50m 37

934a