Baulinienplan Blasenbergstrasse 5-9
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 03.06.2004
- In Kraft seit
- 03.06.2004
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Beschluss BDB 03.06.2004_sw.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss BDB 03.06.2004_sw.pdf
-3. JUNI 2004
Versandtam:
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
Gemeindewesen Baulinienplan Blasenbergstrasse 5 9 Stadt Zug -
Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 9, Plan-Nr. 7163 vom
1.
Der Baulinien- und Strassenplan Blasenbergstrasse 5 25. März 2004, wird genehmigt.
Ganzen Text zeigen
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an:
-
Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt, VTBP (mit Plan) Staatsarchiv, Sekretariat (mit Plan)
Zug, 3. Juni 2004 / JM
Ya
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor =
UN ans-Beat Uttinger Regierungsrat
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Eiseniümerin des GS 1715, das zwischen der Blasenbergstrasse und dem Aegerisaumweg auf GS 1716, Eigentum der Einwohnergemeinde Zug, liegt. In der Mitte befindet sich ein eingedolter Bach, der A.
Die
gleichzeitig mit dem Ausbau der Blasenbergstrasse geöffnet und künftig mit einem 4 m breiten Gewässerraum direkt neben der ausgebauten Blasenbergstrasse geführt werden soll. Bei der Linienführung des geöffneten Bachs kann künftig der Gewäs-
serabstand von 6 m eingehalten werden. B.
Die betroffenen Grundeigentümer schriftlich ihr Ein-
verständnis für die Änderung der Baulinie.
Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und der Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden.
C.
D.
Der Baulinienplan ist recht- und zweckmässig, so dass er vorbehaltlos geneh-
migt werden kann.
177 Baulinienplan Blasenbergstrasse 5-9, 03.06.2004.pdf
KANTON ZUG
Baudepartement
sta
UG dt
Baulinienplan
Legende: Genehmigungsinhalt
(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)
4565
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Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
Blasenbergstrasse 5 9
Baulinien zu genehmigen
-
Situation 1: 500
S
+
Information
Genehmigte Baulinien Genehmigte Sonderbaulinie für Garageneinfahrten und Unterniveaubauten
ERSETZT PLAN NR.: TEILWEISE 7153
PLANBEZEICHNUNG: PLAN NR.: 7163 DATUM: 25. MÄRZ 2004
Rechtsgültiger Waldrand
ÄNDERUNGEN:
AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN. DIE EIGENTÜMERIN
VERTRETEN DURCH
> 4-
Wald
-_ -
2.00
Neuer Trottoir- und Strassenbereich
5.50
inkl. Vermassung
NIKLAUS JOHANNES WEBER 10.00
Vermassung der neuen Baulinien
0000
Neue Strassenachse
Bestehendes öffentliches Fusswegrecht mit Grundbucheintrag
VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUF $ 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG GENEHMIGT AM: 3. Juni 2004
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DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 1716: EINWOHNERGEMEINDE ZUG, VERTRETEN DURCH DEN STADTRAT
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DES GRUNDSTÜCKS NR. 1715: ERBENGEMEINSCHAFT DOSWALD,
WALTER NIKLAUS WEBER
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