Zug Bebauungsplan Nr. 7039 - Hertistrasse

Sondernutzungsplan · Zug

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Bebauungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
16.05.1999
In Kraft seit
16.05.1999

Karte

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Bebauungsplan

Hertistrasse M. 1:500

PLAN Nr. 7039 ERSETZT PLAN NR.

VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHTAM 18.8.98

VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFTAM 30.9.98

GGR-VORLAGE NR. 1454 VOM STADTRAT GENEHMIGT AM VOM 20. 10.1998

PUBLIZIERT IM AMTSBLATT OEFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM STADTBAUAMT NR. 49,50 VOM 4.u. II. 12.1998 | VOM 3.12.1998 BIS 5.1.1998 ZIFFER 6403, 6558

VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM 9. 3. 1998 DER PRÄSIDENT : RAINER HAGER

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DER STADTSCHREIBER : ALBERT RÜTTIMANN

VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM : u

DES KANIUNS è

LEGENDE BEBAUUNGSPLAN == BEBAUUNGSPLANGEBIET m BAULINIE BESTEHEND

BAUTEN 2-GESCHOSSIG

BEE ANBAUTEN 1-GESCHOSSIG

DETAILLIERTER BESCHRIEB

Die Siedlung Hertistrasse ist in ihrem Gesamtbild und in ihrer Massstäblichkeit zu erhalten, die städtebauliche und architektonische Eigenart und Qualität ist zu bewahren.

Die Fassaden sind zu verputzen und der Farbton ist der bestehenden Farbgebung anzupassen. Die Fenstergestaltung muss dem Stil der ursprünglichen Fassade entsprechen.

Generelles

Die Ziegeldächer müssen erhalten werden. Die Dachfläche muss als Ganzes erkennbar bleiben.

Die Lukarnen, bzw. Lukarnen mit Balkonen dürfen maximal 2.00m breit sein und müssen zur Grundstücksgrenze, bzw. bei den Eckhäusern zur Firstfassade, 1.00m Abstand haben.

Dachgestaltung

Die eingeschossigen Anbauten an den Westfassaden müssen in Massivbauweise ausgeführt werden.

Anbauten

Der Querschnitt des Anbaus gemäss Plan M. 1:100 ist verbindlich. Die Breite des Anbaus hat der Gebäudebreite zu entsprechen.

Die bestehenden Betonvordächer dürfen 1.00 m tief und zwischen den aneinandergrenzenden Hauseingängen auf einer Flügelmauer aufgelagert sein. Seitlich kann ein Windschutz aus Klarglas und eine Stahlstütze angebracht werden.

Hauseingänge Hertistrasse 23a - 45a

Soweit dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauordnung der Stadt Zug. Der Stadtrat kann kleine Abweichungen bewilligen.

STADTBAUAMT ZUG DER STADTARCHITEKT:

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DER STADTINGENIEUR: | )

DATUM 13. August 1998

2885

7010183

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Querschnitt Anbau M. 1:100