Teilrevision Äsch, GS 850

Zoning plan · Zug · Repealed May 13, 2026

Document

Kind
Zoning plan
Canton
Zug
Level
Communal
Approved by
BD
In force since
Oct 11, 2010
Repealed
May 13, 2026

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Zug with its building zones.Open the full map

Files

20101011_BD_ZP_Äsch.pdfOpen in a new tab

Text

20101011_BD_ZP_Äsch.pdf

Baudirektion

-

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Asch GS 850, und Änderung der Bauordnung, ,

Neuschaffung von§ 18a

Gemeinde Walchwil

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom

Show the full text

26. November 1998 (BGS 721.11) und § 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Walchwil am 23. Juni 2010 im ordentlichen Verfah­ ren gernäss§ 39 PBG beschlossene ZonenplanMderung Asch, GS 850, und Änderung der Bauordnung, Neuschaffung von§ 18a, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug Postfach, 6301 Zug schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be­ ,

,

schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benen­ nen und soweit möglich beizulegen

3.

.

Mitteilung an: Gemeinderat Walchwil, Postfach 93, 6318 Walchwil (Beilage : 5 Expl. Zonenplan­ änderung Asch, GS 850) GIS-Fachstelle (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung A sch GS 850) ,

Sekretariat der Baudirektion Amt für Umweltschutz Amt für R aumplan u ng Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (B�ilage: 2 E xpl ,

Zonenplanänderung Asch, GS 850)

.t Hein

Zug, 11. Oktober 2010 I AMAL I 15147

.

Seite 2/2

A.

Auf dem Grundstück Nr. 850 steht die "Asch", ein über viele Jahrzehnte gewachsener

Hotel- und Restaurantbetrieb. Das Grundstock befindet sich gernäss Zonenplan in der zweige­ schossigen Wohnzone W2. Für die Gemeinde Walchwil hat diese Liegenschaft einen hohen Stellenwert. Das bestehende Gebäude war ursprünglich ein Bauernhaus, welches vom Landgasthof zum Restaurant mit Hotelzimmer Ober Jahrzehnte stückweise erweitert und den Bedürfnissen ange­ passt wurde. Aus heutiger Sicht vermag das Gebäude verschiedenen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Die Räumlichkeiten im Altbau lassen eine sinnvolle Nutzung nicht mehr zu und eine Renovation ist aus unterschiedlichen Gründen nicht angebracht. Ein Abbruch und an­ schliessender Wiederaufbau drangt sich auf, was jedoch aufgrund der geltenden Zonenvor­ schriften nicht möglich ist. Mit einer Umzonung des Grundstockes Nr. 850 in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften sowie einer Anpassung der Bauordnung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. B.

Die Zonenplanänderung Asch, GS 850, und Änderung der Bauordnung, Neuschaffung

von § 18a, wurde von der Baudirektion am 17. März 2010 vorgeprüft und am 1. und 9. April

2010 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 1. bis und mit 30. April 2010 sind keine Einwendungen eingegangen. Am 23. Juni 2010 wurde die Zonenplanänderung Asch, GS 850, und Änderung der Bauordnung, Neuschaffung von § 18a, von der Gemeinde­ versammlung Walchwil im ordentlichen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 9. und 16. Juli 2010 im Amtsblatt publiziert und vom 9. bis und mit 28. Juli 2010 öffentlich aufge­ legt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

C.

Mit Schreiben vom 5. August 2010 reichte der Gemeinderat Walchwil die Zonenplan-

anderung Asch, GS 850, und Änderung der Bauordnung, Neuschaffung von § 18a, an den Re­ gierungsrat zur Genehmigung ein. Nach § 7 der Delegationsverordnung vom 23. November

1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolg­ ten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Saudi­ rektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Asch, GS 850, und Änderung der Bauordnung, Neuschaffung von § 18a, steht nichts entgegen.

20101011_BD_ZP_Äsch_Plan.pdf

Gemeinde Walchwil

Kanton Zug

ZONENPLAN

ÄNDERUNG

ÄSCH- GS 850 1:1000 Plan:

001

Vom Gemeinderat beschlossen am :

Nr. :

Show the full text

10.11.021

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeschreiber :

Datum:

14. Dezember 2009

Massstab:

1 :1000

sig. Tobias Hürlimann

sig. Rene Arnold

04. Januar 2010

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion: Zug, den 17. März 2010

Der Baudirektor:

sig. Heinz Tännler

Publiziert im Amtsblatt:

1. Publikation

1. Öffentliche Auflage auf

2. Öffentliche Auflage auf

der Gemeindekanzlei

der Gemeindekanzlei

2. Publikation vom 01. April 2010

Nr.:

13 /14

Nr.:

27 /28

bescheinigt:

vom:

01./09.04.2010

vom:

09./16.07.2010

Ziffer:

1837 /1957

Ziffer :

3822 I 3924

Von der Gemeinde beschlossen am :

bis 30. April 2010 vom 09. Juli 2010

bis 28. Juli 2010

bescheinigt:

23. Juni 2010

Der Gemeindepräsident :

meindeschreiber:

i·lk:.. (\· () sig. Tobias Hürlimann

Von der Baudirektion genehmigt am:

Geozug Ingenieure AG

11. 0 KT. 2010

Planung. Vermessung. Geoinformation.

Der Baudirektor :

Rigistrasse 3

6340 Baar

Rechtskräftiger Zonenplan 2007

Legende

[::=J

Wohnzone 1 (W1)

[::=J

Wohnzone 2 (W2)

[::=J

Verkehrsfläche (VF)

r--, L

__

J

Abweichende Bestimmungen (awb)

Zonenplan-Änderung ·. [::=J

Bauzone mit spez. Vorschriften (BsV)

(1042 m2)

Ergänzungstext zur Bauordnung Walchwil § 18a "Bauzone mit speziellen Vorschriften Aesch" 1

Die Bauzone mit speziellen Vorschriften "Aesch" dient der Erhaltung des bestehenden Restaurant- und Hotelbetriebes.

2

Die bestehenden Bauten und Anlagen dürfen erneuert, um- und ausgebaut oder durch Neubauten ersetzt werden.

3

Die Neubauten müssen den Grundriss und die Höhen der bei lnkrafttreten dieser Bestimmung bestehenden Bauten und Anlagen einhalten.