Teilrevision Bösch Hof Werder

Zonenplan · Zug

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Zonenplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
In Kraft seit
07.01.2013

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Genehmigung Zonenplanaenderung Bösch Hof Werder.pdf

Baudirektion

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Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung «BöschiHof Werder» und Anpassung der Bauord�ung Gemeinde Hünenberg

Die Baudirektion,

gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes ( PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c) der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

Ganzen Text zeigen

Die von der Gemeindeversammlung Hünenberg am 17. Juni 2013 im ordentlichen Verfah­ ren gernäss§ 39 PBG beschlossene Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung werden genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht · des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich VerWaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist treten die Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung in Kraft, sofern sie nicht angefochten werden.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Hünenberg, Postfach 261, 6331 Hünenberg (Beilage: 6 Expl. des Genehmigungsdossiers « BöschiHof Werder») Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion Amt für Wald und Wild GIS-Fachstelle Landwirtschaftsamt Direktionssekretariat der Baudirektion Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonalplanung und Grundlagen -._/Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 1 Expl. des Genehmigungsdossiers « BöschiHof Werder»)

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zg.ch/baudirektion

Zug, 11. September 2013/ 51185/ 3.2.1.2/31

Seite 3/3

A.

Mit der Zonenplanänderung im Gebiet Bösch für den Hof Werder soll eine Teilflache

von 27'761 m2 der Parzelle Nr. 1414 und die gesamte Parzelle Nr. 1521 mit 1'114m2 von der Landwirtschaftszone (L) der Übrigen Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) zuge­ wiesen werden." Des Weitern sollen 7'4 20 m2 des Grundstücks Nr. 1414 von der Landwirt­ schaftszone in die· Arbeitszone C (AC) eingezont werden. Insgesamt erfolgt also eine Umzo­ nung einer Fläche von 36'295 m2. Mit der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Bösch (Hof Werder) werden u. a. die Voraussetzungen für die Realisierung einer Hundeausbildungsanlage geschaf­ fen. Die Baudirektion des Kantons Zug begrosst die Einrichtung und den Betrieb von Hunde­ ausbildungsanlagen, da im Kanton Zug ein Bedürfnis und eine Notwendigkeit für die Schulung von Hunden sowie deren Halterinnen und Halter besteht. B.

Die Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung wur-

den vom Amt für Raumplanung am 19. September 2012 vorgeprüft .und am 14. und 21. De­ zember 2012 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 14. Dezember 2012 bis und mit 15. Januar 2013 gingen gegen die Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung keine Einwendungen ein. Am 17. Juni 2013 wurde die Zo­ nenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung von der Gemein­ deversammlung Hünenberg im ordentlichen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 21. und 28. Juni 2013 im Amtsblatt publiziert und vom 21. Juni bis und mit 11. Juli 2013 öffent­ lich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat einge­ gangen. C.

Mit Schreiben vom 12. Juli 2013 reichte die Gemeinde Hünenberg Bau und Planung die

Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und die Anpassung der Bauordnung an den Regie­ rungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Be­ bauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirekti­ on gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung « BöschiHof Werder» und der Anpas­ sung der Bauordnung steht nichts entgegen. D.

Im angepassten § 20 (Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften) der gemeindlichen

Bauordnung wird unter der Ziffer 2 die Bestandesgarantie für die bestehenden Wohnnutzungen erwähnt. Mit dieser Bestandesgarantie nach§ 72 PBG sind die auf den Grundstücken Nrn. 1414 und 1521 stehenden Wohnhäuser (Assek. Nr. 521a und Assek. Nr. 478a) gemeint. Da diese beiden Bauten, welche neu in einer Zonen mit speziellen Vorschriften für Freizeit lie­ gen (UeFr), aber nach wie vor ausserhalb der Bauzonen stehen, gilt nach§ 72 Abs. 3 PBG das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) mit den Artikeln 24 ff. E.

Bei der Umzonung der 36'295 �2 grossen Fläche, gehen rund 22'000 m2 Fruchtfolgeflä-

che verloren. Dieser Verlust wird in der Statistik des Amtes für Raumplanung nachgeführt

Plan Genehmigung Zonenplanaenderung Bösch Hof Werder.pdf

� Gemeinde Hünenberg

KantonZug

TEILÄNDERUNG DES ZONENPLANS Einzonung Arbeitszone C und Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr)

Planbezeichnung:

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Datum:

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Massstab: 1:2500

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Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung: DerKantonsplaner:

Zug, den 19. September 2012

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1. Publikation im Amtsblatt: Nr.:

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Ziffer:

vom 14. Dezember 2012

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1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 1.. Dezember 2012 bis 15. Januar 2013 bescheinigt

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2. Publikation im Amtsblatt: Nr.:

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Ziffer:.

vom 21. Juni 2013

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2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 21. Juni 2013 bis 11. Juli 2013 bescheinigt

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Von der Baudirektion des KantonsZug genehmigt am:

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� planteam Plan-Nummer: (737.61) 1.1392-07

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Planteam SAG Raumentwicklung

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11. SEP. 2013 _

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I Städtebau I Geoinformation

GI5-Datei: huen_projekt_arbeitszone.gws

www.planteam.ch Datum: 07.01.2013/aer

Idee der Änderung des Zonenplanes im 2004 (ist nicht rechtsgültig)

Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Zonenplan

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1414

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Genehmigungsinhalt Bauzonen

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Genehmigungsinhalt

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Bauzonen

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Arbeitszone C (AC)

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D Arbeitszone C (AC)

IV

Arbeitszone D (AD)

IV

Arbeitszone D (AD)

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Nicht-Bauzonen I überlagemde Nutzung

Nicht-Bauzonen I überlagemde Nutzung

D Landwirtschaftszone (L)

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D Landwirtschaftszone (L)

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Informationsinhalt

Informationsinhalt

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wald

Wald

1

1 Idee der Änderung des Zonenplans im 2004: Übrige Zone mit speziellen Vorschriften

'-- _.... _"

für Freizeit (UeFr) und Arbeitszone C (AC); wurde jedoch nie rechtsgültig

Ausschnitt mit Änderungen (2012)

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Genehmigungsinhalt

200m

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Bauzonen

D Arbeitszone C (AC)

IV

Nicht-Bauzonen I überlagernde Nutzung

I UeFr I Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) Überlagernde Nutzung

P7/1 Nutzungsvorbehalt gernäss § I I Nutzungsvorbehalt gernäss §

21 b Abs. 1 Bauordnung 21 b Abs. 2 Bauordnung

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