Freigabe Reserve-Bauzone Gebiet Früeberg

Zonenplan · Zug

Dokument

Art
Zonenplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
21.01.2009
In Kraft seit
21.01.2009

Karte

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Text

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72. Antrag J. B"tptu"hu.,g -

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G emei nderatsbesch I uss Sitzung vom 21 . Januar 2009

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Rathausstrasse 2

Postfach,6341 Baar T 041 769 04 30 F O41 t69 04 90 [email protected]

www.baar.ch

81.4.3 Planung / Bau

Bebauungsplan Früeberg - Erlass im einfachen Verfahren und Einreichung zur Genehmigung Strassenplanlrüebergstrasse - Erlass und Einreichun g zur Genehmigung OuaÉiergestaltungsplan Früeberg Süd - Festsetzung Zonenplin zgo5 - Freigabe der Reserve-Bauzone W2a im Gebiet Früeberg Baulinienplan Autobahn T4, TS Früeberg (GS 3084) - Mitbericht

A. Mit der neuen Ortsplanung 2005 wurde das Gebiet Früeberg, welches oberhalb der Früe-

Bauordnung und bergstrasse liegt, einer Reserve-BauzoneW2a zugewiesen. Gemäss neuer wie mit der aufzuzeigen, insbesondere neuem Zonenplan gilt eine Bebauungsplanpflicht um Freigeeignete öffentliche eine Lärmbelastung durch die Autobahn umgegangen wird, wo Landdie in Anlagen und fläche ausgeschieden werden kann und wie die neuen Bauten schaft eingePasst werden können.

mittels

Der nötige Ausbau der privaten Früebergstrasse wird bau- und planungsrechtlich eines gemeindlichen Strassenplanes gesichert' Das Gebiet unterhalb der Früebergstrasse wurde im Richtplan als Siedlungserweiterungswo gebiet bezeichnet. Hierfür soll auf Stufe Quartiergestaltungsplan aufgezeigt werden'

eine Bebauung möglich ist'

wird parallel ein Als Voraussetzung für die benötigte Lärmschutzwand entlang der Autobahn kantonaler Baulinienplan ausgearbeitet. fÜr RaumDie Planungsmittel wurden mit Bericht vom 12. November 2008 durch das Amt Erläuterevidierten dem kann Vorprüfungsresultat planung voigeprüft. Der Umgang mit dem rungsbericht vom 28. November 2008 entnommen werden' Die öffentliche Auflage erfolgte vom 12. Dezember 2OO8 bis und mit 12. gingen keine Einwendungen ein,

Januar 2009' Es

B. Ertass Bebauungsplan Früeberg im einfachen Ver{ahren Verfahren Der Bebauungsplan kann gemäss 5 40 Planungs- und Baugesetz im einfachen

durch den Gemeinderat beschlossen werden, Dieser Beschluss ist danach während 2009 bis und mit 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auflage ist vom 30, Januar 18. Februar 2009 vorgesehen.

C. Erlass Strassenplan Früebergstrasse den Der gemeindliche Strassenplan wird gemäss 5 38 Planungs- und Baugesetz durch publizu Gemeinderat beschlossen. Der rechtskräftige Beschluss ist dann im Amtsblatt zieren.

D. Festsetzung Ouartiergestaltungsplan Früeberg Süd gemeindlichen ln Anwendung von g 43 Planungs- und Baugesetz setzt der Gemeinderat die publizieren' zu Amtsblatt im dann ist Festsetzung Die Ouartiergestaltungspläne fest.

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E. Zonenplan - Freigabe der Reserve-Bauzone W2a im Gebiet Früeberg Das Gebiet Frueberg wurde mit der neuen Ortsplanung 2005 der Reserve-Bauzone zugewiesen. Die Freigabe erfolgt gemäss 5 38 Bauordnung durch einen Beschluss des Gemein-

derates. ln der Wegleitung zu S 38 der Bauordnung, Reserve-Bauzone, sind im Sinne einer Absichtserklärung die Prioritäten zur Freigabe der Reserve-Bauzonen enthalten, Der Gemeinderat hat zu diesem Thema aufgrund einer Umfrage und Analyse am 12. April 200ô beschlossen, dass die Reserve-Bauzonen Bannäbni und Früeberg jezur Hälfte in 1. Priorität (2005 -2010]l freigegeben werden können, Die zweite Tranche soll in 2. Priorität freigegeben werden (2010 - 20151.1n Anbetracht des Umstandes, dass bald der Zeitraum der 2. Priorität erreicht ist, kann von einer etappierten Freigabe abgesehen werden'

Mit den vorliegenden Planungsmitteln Früeberg werden die relevanten planerischen Themen geklärt. Die Voraussetzungen bis eine Baubewilligung für einen ersten Neubau erfolgen kann, sind im Bebauungsplan geregelt. Noch ausstehend sind die vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit den Erschliessungselementen, welche spätestens im Zuge des Baubewilligungsverfahrens dieser Erschliessungsinfrastruktur getroffen werden müssen, Dabei gilt als Voraussetzung für die Freigabe der Reserve-Bauzone, dass mit Ausnahme des noch zu regelnden Unterhalts des zukünftig gemeindlichen Strassenabschnittes, sämtliche Planungs-, Erstellungs- und Unterhaltskosten durch die Privaten übernommen werden. Dies gilt insbesondere auch für den mit der Einzonung erforderlichen Strassenausbau, inklusive Fussweg, der Früebergstrasse ab der Abzweigung Aberen. Die gesamte Freigabe der Reserve-Bauzone kann somit unter dem Vorbehalt der in Rechtskraft erwachsenden Planungsinstrumente und unter den oben genannten Voraussetzungen erfolgen,

F. Mitbericht Baulinienplan Autobahn T4, TS Früeberg (GS 30e4) Der kantonale Baulinienplan wurde mit der Planung Früeberg abgestimmt und ist eine Voraussetzung f ür die Lärmschutzmassnahmen entlang der Autobahn. Dem Beschluss durch die Baudirektion des Kantons Zug steht deshalb nichts entgegen.

G. Die Baudirektion wird gebeten, den zuständigen Stellen des Kantons Zug den Bebauungsplan sowie den Strassenplan zur Genehmigung zu beantragen. Es wird darum gebeten, uns von den Dossiers vier Exemplare zu retournieren.

Der Gemeinderat beschliesst

1. Der Bebauungsplan Früeberg wird im einfachen Verfahren beschlossen und der Publikationstext für die öffentliche Auflage des Beschlusses wird genehmigt,

2. Der Strassenplan Früebergstrasse wird beschlossen. 3, Der Ouartiergestaltungsplan Früeberg SÜd wird festgesetzt, 4. Der kantonale Baulinienplan Autobahn T4, TS Früeberg (GS 3084) wird befürwortet. 5. Die Reserve-BauzoneW2a im Gebiet Früeberg wird im Sinne der Ausführungen unter Punkt E freigegeben.

6. Die Planungsmittel werden der Baudirektion zur Weiterbehandlung im Sinne des obigen Beschl usses zugestellt.

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7, Mitteilung an:

Baudirektion des Kantons Zug, Postfach 857, 6301 Zug (mit den Beilagen) Geozug lngenieure AG, Peter Vescoli, Rigistrasse 37, 6340 Baar Bauherrschaft EG Hotz, Martin Hotz, FrÜeberg, 6340 Baar Bauherrschaft EG Langenegger, Hans Werner Langenegger, Früeberg, 6340 Baar Sicherheit / Werkdienst Planung / Bau (A) 4-fach

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Beilagen: Bebauungsplan Früeberg 1 :500 1 O-fach Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan vom 1 0. Juli 2008 rev, 28, November 2008 inklusíve Berichterstattung zur Umsetzung der Vorprüfungsresultate 10-fach Strassenplan Früebergstrasse 1 :500 1O-fach Technischer Bericht zur Früebergstrasse vom 1 0. Juni 2008 1 O-fach Vorprojekt Früebergstrasse Situation und Ouerprofile vom 10. Juni 2008 10-fach Baulinienplan Autobahn T4, TS Früeberg (GS 3084) 1:500 1o-fach

Gemeinderat Baar r'"4

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Paul Langenegger

Vizegemeindepräsident

Versand: A 0. JAAI 2009

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Walter Lipp Gemeindeschreiber