Teilrevision Inwil Dorf GS 711

Zonenplan · Zug

Dokument

Art
Zonenplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
31.01.2019
In Kraft seit
31.01.2019

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Genehmigung Zonenplanaenderung Inwil Dorf GS711.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigung Zonenplanaenderung Inwil Dorf GS711.pdf

/

/

Kanton Zug

Baudirektion

Gemeindeaufsicht Genehmigung Bebauungsplan lnwil Dorf und Teilrevision Zonenplan (GS 711 teilweise)

Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf § § 5 Abs. 2 Bst. c und § 42 Planungs- und Baugesetz vom 2 6. November 19 9 8 ( PBG; BGS 72 1.1 1),

Ganzen Text zeigen

beschliesst:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Baar am 13. Juni 2 01 8 im ordentlichen Verfahren gernäss§ 39 PBG beschlossenen Pläne «Bebauungsplan lnwil Dorf" sowie «Teilrevision Zonenplan (GS 7 11 teilweise)" werden genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 3 0 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6 3 01 Zug, schriftli ch Verwaltungsgeri chtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tret­ ten der Bebauungsplan lnwil Dorf und die Teilrevision Zonenplan (GS 711 teilweise) in Kraft, sofern sie nicht angefochten werden.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6 34 1 Baar (Beilage: 4 Expl. Bebauungsplan lnwil Dorf und Teilrevision Zonenplan) Baudirektionssekretariat Volkswirtschaftsdirektion Amt für Wirtschaft und Arbeit G IS- Fachstelle Amt für Umwelt Amt für Wald und Wild Amt für Denkmalpflege und Archäologie Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Verkehrsplanung Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Natur und Landschaft Amt für Raum und Verkehr, Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Bebauungsplan lnwil Dorf und Teilrevision Zonenplan)

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T041 7285300,F041 7285309

0

0

\ Seite 2/3

Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber Regierungsrat

Zug, 31. Januar 2 019 I B A -2 017-109

0

0

·

0

0

Seite 3/3

A

Das Gebiet innerhalb des Bebauungsplan lnwil Dorf (Gemeinde Baar} befindet sich ge­

mäss rechtskräftigem Zonenplan in der Kernzone B, in der Reservebauzone Kernzone A sowie im Wald. Weiter gelten gernäss Zonenplan für das Areal eine allgemeine Bebauungsplanpflicht sowie eine Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiflächen. Das Gebiet « Baarermatt Ost" grenzt an den Ortskern von lnwil und stellt einen wichtigen Ent­ wicklungsschwerpunkt der Gemeinde Baar dar. ln den Jahren 201 2/13 wurde durch die Ge­ meinde Baar in einem ersten Schritt der Quartiergestaltungsplan ccßaarermatt Ost" erarbeitet. Dieser legt die Rahmenbedingungen zur Erschliessung und baulichen Entwicklung des Gebiets fest und definiert innerhalb des5.3 Hektar grossen Areals acht Planungseinheiten, die im Rahmen von Detailplanungen zu vertiefen sind. Die Grundeigentümer der Planungseinheit I haben sich entschlossen, die bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke gemeinsam zu koordinie­ ren und voranzutreiben.

0

B Im Nordwesten des Bebauungsplanes unterschreitet das Baufeld E (GS Nr. 4 3 4 6) mit 2 ca. 50m den gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstand um maximal 6 Meter. Gernäss Wald­ feststellung vom 1 7. Februar 2006 der Direktion des lnnern gilt die Bestockung als Wald im Sinne des Gesetzes. Die Bestockung beeinflusst die Bebaubarkeil des Planungsperimeters im Nordwesten stark. Das Unterschreiten des minimal vorgeschriebenen gesetzlichen Waldab­ 2 standes mit einer Grundfläche von 50m wird mit einer flächengleichen Aufforstungsfläche an­ grenzend an die bestehende Bestockung entlang des Grienbachs ökologisch kompensiert. Auf­ 2 grund dessen wird in der vorliegenden Teilrevision des Zonenplanes eine50m grosse Fläche von der Reserve- Bauzone W 3 ausgezont und neu als Waldfläche ausgeschieden. Entspre­ chend ist eine Wiedererwägung der Waldfeststellung erforderlich. Diese ist durch die Gemein­ de Baar dem Amt für Wald und Wild einzureichen.

C

Der Bebauungsplan lnwil Dorf und die Teilrevision Zonenplan (GS 711teilweise) wur-

den von der Baudirektion am 4. Dezember 201 7vorgeprüft und am 5. und 1 2. Januar 2018 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 5. Januar bis am 5. Februar 201 8 gingen zwei Einwendungen ein.Am 13 . Juni 2018 wurden der Bebauungsplan lnwil Dorf und die Teilrevision Zonenplan (GS 711teilweise) im ordentlichen Verfahren von der Gemeindever­

0

sammlung Baar beschlossen und die beiden Einwendungen entsprechend abgewiesen. Der Beschluss wurde am 29. Juni und 6. Juli 2018 im Amtsblatt publiziert und vom 29. Juni bis am 19. Juli 201 8 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist ist mit Schreiben vom 1 7. Juli 2018 die Beschwerde von Stefan Langenegger, Baar, und mit Schreiben vom 19. Juli 2018 die Be­ schwerde von Nuri und Rahel Abraham-Hadodo, Baar, vertreten durch Rechtsanwalt Beat Fur­ rer, Schnurrenberger Tobler Gnehm & Partner, Alpenstrasse 2, 6 3 00 Zug beim Regierungsrat eingegangen. Mit Baudirektionsbeschluss vom 6. August 2018 respektive vom 21. Dezember 2018 konnten beide Beschwerden infolge Rückzugs abgeschrieben werden. D

Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 reichte der Gemeinderat Baar den Bebauungsplan lnwil

Dorf und die Teilrevision Zonenplan GS 711 (teilweise} zur Genehmigung ein. Nach§5Abs. 2 Bst. c P BG ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften zu­ ständig, sofern - wie im vorliegenden Fall - in der gleichen Sache keine Beschwerde einge­ reicht worden ist, respektive diese als erledigt abgeschrieben werden konnte. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Übereinstimmung mit dem eidgenössischen und kan­ . Juni 19 79 (RPG; SR 700), tonalen Recht, insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22 dem Planungs- und Baugesetz und dem kantonalen Richtplan. Der Genehmigung des Bebau­ ungsplan lnwil Dorf und der Teilrevision Zonenplan (GS 71 1 teilweise) steht nichts entgegen.

. .

0

0

Genehmigung Zonenplanaenderung Inwil Dorf GS711 Plan.pdf

•

Kanton Zug

Gemeinde Baar

•

Teilrevision Zonenplan Gebiet Baarermatt Ost (GS 711 teilweise) 1:1 '000

Abteilung Planung/Bau Baar, 13.6.2017

0

Der Abteilungsleiter: i.V. Erwin Grob

Ganzen Text zeigen

Vom Gemeinderat verabschiedet arn 14.6.2017 Der Gemeindepräsident Andreas Hotz

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 4.12.2017

Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp

Der Baudirektor: Urs Hürlimann

1. Öffe ntliche Auftage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Publiziert im Amtsblatt

0

Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Urs Spillmann

An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018 Der Gemeindepräsident

// .,/./

/J �

Der Gemeindesc .

iber:

IVt-1

:� A

2. Öffe ntliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018 Publiziert im Amtsblatt

Von der Baudirektion genehmigt am:

I Zug, ·

31. JAN. 2019

17 A ' /..... 'L-1,

der bteilung Planung I Bau

Der Baudirektor:

�-L--

--

Inhalt des Beschlusses

Rechtsgültiger Zonenplan

Bauzonen

Empfindlich­ keilsstufe ReseiVe-BauzoneW3

RBW3

(f\Z. 0.6)

II

Überlagernde Festlegungen , I ,

-----______

, I J

bp

Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume (vgl. § 11 Abs. 5 Bauordnung)

pw

Einhaltung Planungswert nachzuweisen (vgl. § 15 Abs. 3 und 4 Bauordnung)

Unveränderter Zonenplaninhalt

Bauzonen KB

Kernzone B

W3

Wohnzone

RBKA

ReseNe-BauzoneKA

111

(f\l 0.6)

II

c

111

Überlagernde Festlegungen

I

I

•••• •• • • • • • ••• •••

IC

,,

bp

Bebauungsplanpflicht allgemein

arf

Archäologische Fundstätten

OS

Ortsbildschutzzone

Neuer Zonenplan

Weitere Informationen Wald

0

Verkehrsfläche I Bahnareal Von der Revision betroffenes Gebiet

N

20

50m