Freigabe Reserve-Bauzone Gebiet Inwil
Zonenplan · Zug
Dokument
- Art
- Zonenplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 26.05.2020
- In Kraft seit
- 26.05.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Baufreigabe Reserve-Bauzone Inwil Dorf.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Einwohnergemeinde Gemeinderat Rathausstrasse 2 Postfach, 6341 Baar
Gemeinderatsbeschluss
1 +41 41 769 01 20 [email protected]
Sitzung vom 26. Mai 2020
G46.1O Planung / Bau Bauzone Inwil Dorf, Baar Baufreigabe Reserve-Bauzone auf den Grundstücken GS Nrn. 716, 3164, 4346, 4347,4348, 4349, 4350 (teilweise), 4351,4352,4353 sowie 4354
A. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 1 5. November 2016 hat die Martin Lenz AG, Vertreterin der Grundeigentümerschaft der aufgeführten Grundstücke, das Gesuch betreffend Baufreigabe der Reserve-Bauzone KA, Inwil (Zentrum), eingereicht. Das Gebiet Baarermatt Ost, in der Bauordnung als Inwil (Zentrum) bezeichnet, wurde im Rahmen der Ortsplanung 2005 den Reserve-Bauzonen KA, W2b und W3 zuge wiesen. Die Reservebauzonen wurde der 2. Priorität zugeteilt, welche eine Baufrei gabe zwischen 2010 bis 201 5 vorsah. Gemäss Bauordnung (BO) und Zonenplan gilt für die Reserve-Bauzone Inwil (Zentrum) eine Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume gemäss § 11 Abs. 5 BO. Uber dem Teilgebiet der Reserve-Kernzone KA und der Kernzone KB liegt zudem eine Bebauungsplanpflicht. Der Gemeinderat hat am 10. Juli 2013 über das gesamte Gebiet der Reservebauzonen Inwil (Zentrum) den Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost festgesetzt. Gestützt auf diesen wurde über das Teilgebiet, direkt angrenzend an den Dorfkern von Inwil, der Bebauungs plan Inwil Dorf erarbeitet. Dieser wurde am 13. Juni 2018 durch die Gemeindeversammlung beschlossen und vom Regierungsrat am 31. Januar 2019 genehmigt. B. Verfahren Freigabe Reservebauzone Inwil (Zentrum)
Gemäss § 38 Abs. 2 BO erfolgt die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Über bauung durch einen Beschluss des Gemeinderates. Dieser setzt voraus, dass ein genehmigter Quartiergestaltungsplan vorliegt, in welchem das Erschliessungs- und Bebauungsprinzip, die Freiflächen, der Lärmschutz und der Baulandbedarf koor diniert sind. Die Quartiergestaltungsplanung Baarermatt Ost enthält Aussagen über die oben aufgeführten Themen. Zudem enthält der Bebauungsplan Inwil Dorf weiterführende Angaben zu den genannten Themen. Gemäss Festsetzungsbeschluss vom 10. Juli 2013 zum Quartiergestaltungsplan, können die Reserve-Bauzonen Inwil (Zentrum) freigegeben werden, sobald die Erschliessung rechtlich sichergestellt ist. Zudem kann ein Gesuch um Freigabe einer dieser Reserve-Bauzonen, nach Unterzeichnung eines Dienstbarkeitsvertrages eingereicht werden.
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Geschäftsaufnummer: 2020-335
Seite 2von 3
Die hinreichende Erschliessung für die Reserve-Bauzone KA, welche mit dem Bebauungsplanes Inwil Dorf überlagert ist, konnte mit dem Dienstbarkeitsvertrag vom 6. März 2017 sichergestellt werden. In Ergänzung zur Quartiergestaltungsplanung ist bezüglich Baulandbedarf festzu halten, dass die Reserve-Bauzonen beitragen sollen, die Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Deshalb hat der Gemeinderat in der Wegleitung der Bauordnung 2005 zu 38 BO eine Ubersicht zu den vom Gemeinderat angestrebten Prioritäten für die Freigabe der Reserve-Bauzonen aufgenommen. Darin wurde das Gebiet Inwil (Zentrum) der 2. Priorität (Zeitspanne 2010 bis 2015) zugewiesen. Einer Freigabe der Reserve-Bauzone KA, Inwil (Zentrum) in der angebrochenen 3. und letzten Prioritätsstufe (201 5 bis 2020) steht somit nichts entgegen. Die Voraussetzungen für die Freigabe der Reserve-Bauzone KA sind nach 38 Abs. 2 BO somit gegeben. Die Abteilung Planung / Bau beantragt die Reserve-Bauzone KA (GS Nrn. 716, 3164, 4346, 4347, 4348, 4349, 4350 (teilweise), 4351, 4352, 4353 sowie 4354) freizugeben. Der Gemeinderat beschliesst 1. Die Freigabe der Reserve-Bauzone KA, Inwil (Zentrum), (GS Nrn. 716, 3164, 4346, 4347, 4348, 4349, 4350 (teilweise)1 4351, 4352, 4353 sowie 4354) wird erteilt. 2. Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regie rungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen. 3. Mitteilung an: Bau herrschaft: Einwohnergemeinde Baar, Abteilung Liegenschaften / Sport, Rathausstrasse 6, 340, Baar Rosa Scheiwiller, Grienbachstrasse 2, 6340 Baar Sonja Zeberg, Dorfstrasse 25, 6340 Baar Priska Tanner, Huebhof, 6340 Baar Anita Langenegger, Baarermattstrasse 23, 6340 Baar Urs Langenegger, Maiackerstrasse 9, 6345 Neuheim Werner Langenegger, Bleichimattweg 4, 6300 Zug Ivira AG, Arbachstrasse 2, 6340 Baar Martin Robert Langenegger, Huebhof,6340 Baar Martin Lenz AG, Langgasse 47b, 6340 Baar Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Präsidiales / Kultur (Notariat) Planung / Bau (A) 2-fach
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GeschftsIaufnummer: 2020-335
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Gemeinderat Baar
Walter Lipp Gemei ndeprsident
Versand:
Geschaftslaufnummer: 2020-335
G
2020
eindeschreiberin