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Aufforderung des Handelsregisteramts · Luzern · 03.08.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Luzern
Publiziert
03.08.2021
Frist bis
02.09.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH00-0000002739

Parteien

Unternehmen

CHE-452.013.354 · 0107 · St. Annastrasse 2, 6030 Ebikon

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Die ob genannte Rechtseinheit weist angeblich keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen oder die Löschung der Rechtseinheit anzumelden. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).