Aufforderung von Einzelunternehmen, Piller Store
Aufforderung des Handelsregisteramts · Basel-Stadt · 19.10.2021
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 19.10.2021
- Frist bis
- 08.11.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- BH00-0000004106
Parteien
Unternehmen
CHE-165.545.512 · 0101 · Brombacherstrasse 27, 4057 Basel
Text
- Amt
- Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
- Weitere Rechtsmittel
- Das aufgeführte Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar und der Geschäftsinhaber Zsolt Piller hat gemäss Einwohnerkontrolle seinen im Handelsregister eingetragenen Wohnort aufgegeben und ist unbekannten Aufenthaltes.
- Hinweise
- Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.