Aufforderung von Einzelunternehmen, Piller Store

Aufforderung des Handelsregisteramts · Basel-Stadt · 19.10.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
19.10.2021
Frist bis
08.11.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Publikationsnummer
BH00-0000004106

Parteien

Unternehmen

CHE-165.545.512 · 0101 · Brombacherstrasse 27, 4057 Basel

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Weitere Rechtsmittel
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar und der Geschäftsinhaber Zsolt Piller hat gemäss Einwohnerkontrolle seinen im Handelsregister eingetragenen Wohnort aufgegeben und ist unbekannten Aufenthaltes.
Hinweise
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.