Aufforderung nach weiteren Artikeln, Kibitz Textil GmbH
Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 29.10.2021
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Publiziert
- 29.10.2021
- Frist bis
- 29.11.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
- Publikationsnummer
- BH00-0000004264
Parteien
Unternehmen
CHE-109.864.645 · 0107 · Dorfplatz 16, 9107 Urnäsch
Text
- Amt
- Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
- Weitere Rechtsmittel
- Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung; keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz [Art. 814 Abs. 3 OR] sowie Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung notwendig ist. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR). . Weiter entspricht bei der aufgeführten Rechtseinheit der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht überein (Wohnort des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen.