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Aufforderung des Handelsregisteramts · St. Gallen · 29.11.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
St. Gallen
Publiziert
29.11.2021
Frist bis
29.12.2021
Veröffentlicht von
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publikationsnummer
BH00-0000004733

Parteien

Unternehmen

CHE-301.407.558 · 0107 · Obermühlestrasse 7, 8722 Kaltbrunn

Text

Amt
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Weitere Rechtsmittel
Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Sie weist darüber hinaus Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils sowie der gesetzlich zwingenden Organisation wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die entsprechende Eintragung anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergestellt, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde die Angelegenheit zum Entscheid (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.