Aufforderung nach weiteren Artikeln, Nassa
Aufforderung des Handelsregisteramts · Luzern · 08.12.2021
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 08.12.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- BH00-0000004921
Parteien
Unternehmen
CHE-106.361.276 · 0101 · Thorenbergmatte 2, 6014 Luzern
Text
- Amt
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Nassa infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).