Aufforderung nach weiteren Artikeln, PayBit AG

Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 20.01.2023

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
20.01.2023
Frist bis
20.02.2023
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000009799

Parteien

Unternehmen

CHE-268.623.273 · 0106 · Schützenstrasse 38O, 9100 Herisau

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung; kein Verwaltungsrat [Art. 707 OR und 718 Abs. 3 OR] und keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz mehr [Art. 718 Abs. 4 OR] sowie Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder in Bezug auf das Rechtsdomizil zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls wird das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).
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