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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 20.01.2023
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Publiziert
- 20.01.2023
- Frist bis
- 20.02.2023
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
- Publikationsnummer
- BH00-0000009799
Parteien
Unternehmen
CHE-268.623.273 · 0106 · Schützenstrasse 38O, 9100 Herisau
Text
- Amt
- Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
- Weitere Rechtsmittel
- Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung; kein Verwaltungsrat [Art. 707 OR und 718 Abs. 3 OR] und keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz mehr [Art. 718 Abs. 4 OR] sowie Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder in Bezug auf das Rechtsdomizil zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls wird das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).