Aufforderung nach Art. 152 HRegV, Guido Fuchs

Aufforderung des Handelsregisteramts · Luzern · 17.02.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Luzern
Publiziert
17.02.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH05-0000004607

Parteien

Unternehmen

CHE-101.090.992 · 0101 · Rebstockrain 6, 6006 Luzern

Text

Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Other invitation information law
Art. 152 HRegV