Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, MIMEHO GmbH

Aufforderung des Handelsregisteramts · Zürich · 19.05.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Zürich
Publiziert
19.05.2021
Frist bis
21.06.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
Publikationsnummer
BH05-0000005708

Parteien

Unternehmen

CHE-345.350.538 · 0107 · Escherweg 4, 8304 Wallisellen

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).
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