Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, MIMEHO GmbH
Aufforderung des Handelsregisteramts · Zürich · 19.05.2021
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 19.05.2021
- Frist bis
- 21.06.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
- Publikationsnummer
- BH05-0000005708
Parteien
Unternehmen
CHE-345.350.538 · 0107 · Escherweg 4, 8304 Wallisellen
Text
- Amt
- Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
- Weitere Rechtsmittel
- Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).
- Other invitation information law
- Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR