Verfügung nach Art. 152 HRegV, Nassa
Verfügung einer Behörde · Luzern · 16.02.2022
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 16.02.2022
- Frist bis
- 18.03.2022
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- BH07-0000002859
Parteien
Unternehmen
CHE-106.361.276 · 0101 · Thorenbergmatte 2, 6014 Luzern
Text
- Authority off
- Art. 152 HRegV
- Authority decree
- 1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht. 2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Ausgangslage
- <p>Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Nassa, in Luzern, infolge Todes des Inhabers erloschen.</p><p>Mit Publikation vom 08.12.2021 sind die zur An­mel­dung verpflichteten Erben des ver­storbenen Inhabers auf­ge­fordert worden, innert 30<b> Tagen</b> die Löschung dieses Einzel­unternehmens anzumelden. Auf die mass­gebenden Vorschriften und die Rechts­folgen der Ver­letzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 30<b> Tagen</b> wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet.</p>
- Amt
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.