Verfügung nach Art. 152 HRegV, Nassa

Verfügung einer Behörde · Luzern · 16.02.2022

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Luzern
Publiziert
16.02.2022
Frist bis
18.03.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH07-0000002859

Parteien

Unternehmen

CHE-106.361.276 · 0101 · Thorenbergmatte 2, 6014 Luzern

Text

Authority off
Art. 152 HRegV
Authority decree
1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht. 2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Ausgangslage
<p>Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Nassa, in Luzern, infolge Todes des Inhabers erloschen.</p><p>Mit Publikation vom 08.12.2021 sind die zur An&#173;mel&#173;dung verpflichteten Erben des ver&#173;storbenen Inhabers auf&#173;ge&#173;fordert worden, innert 30<b> Tagen</b> die Löschung dieses Einzel&#173;unternehmens anzumelden. Auf die mass&#173;gebenden Vorschriften und die Rechts&#173;folgen der Ver&#173;letzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 30<b> Tagen</b> wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet.</p>
Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantons­gericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und so­weit möglich beizufügen.