Vorläufige Konkursanzeige Wanavi AG
Konkurs angekündigt · Bern · 05.07.2023
Meldung
- Art
- Konkurs angekündigt
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 05.07.2023
- Entschieden am
- 23.05.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- KK01-0000030993
- Publiziert bis
- 05.07.2028
Parteien
Schuldner
CHE-223.575.867 · Alte Lyssstrasse 12, 3270 Aarberg
Text
- Bemerkungen
- Verfügung: Folgende Gegenstände hat ein Dritter zu Eigentum angesprochen: - Fahrzeug SKODA Octavia 2.0TDI 4x4, 1. Inverkehrsetzung: 30.09.2020, Farbe: weiss, Stamm. Nr. 223.593.860, Fahrgestell-Nr. TMBLK7NE2L0159577, Km-Stand: 38'670 km - Fahrzeug SKODA Octavia 2.0TDI 4x4, 1. Inverkehrsetzung: 27.11.2020, Farbe: weiss, Stamm. Nr. 223.637.048, Fahrgestell-Nr. TMBLK7NE8L0165089, Km-Stand: 46'085 km - Fahrzeug SKODA Octavia 2.0TDI 4x4, 1. Inverkehrsetzung: 30.06.2020, Farbe: weiss, Stamm. Nr. 223.471.535, Fahrgestell-Nr. TMBLK7NEOL0133303, Km-Stand: 83'450 km Aufgrund offenbarem Interesse der Masse (ausserordentliche hohe Aufbewahrungskosten) wird der Gegenstand dem Drittansprecher sofort herausgegeben. Gegen diese Verfügung kann innert einer Frist von 10 Tagen, seit deren Zustellung beim Obergericht des Kantons Bem, Aufsichtsbehörde in Betreibung- und Konkurssachen, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bem, Beschwerde erhoben werden (Art. 17 SchKG). Das Begehren hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art 32 Abs. 2 VRPG). Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
- Rechtsmittel
- Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.