Kollokationsplan Khai Le, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 29.10.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
29.10.2021
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000022727
Publiziert bis
29.10.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 12.10.1930 · Norastrasse 38, 8004 Zürich

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Aussersihl-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7, 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich