Kollokationsplan und Inventar Ruth Schenk

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 23.11.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
23.11.2021
Frist bis
15.12.2021
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer
KK04-0000023398
Publiziert bis
23.11.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 13.09.1934 · von Eggiwl · 5000 Aarau

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./ko
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden