Kollokationsplan und Inventar Ruth Schenk
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 23.11.2021
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 23.11.2021
- Frist bis
- 15.12.2021
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
- Publikationsnummer
- KK04-0000023398
- Publiziert bis
- 23.11.2026
Parteien
Schuldner
geboren am 13.09.1934 · von Eggiwl · 5000 Aarau
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./ko
- Amt
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden