Kollokationsplan Baumstamm AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 26.11.2021
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 26.11.2021
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich, Postfach, 8027 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000023498
- Publiziert bis
- 26.11.2026
Parteien
Schuldner
CHE-104.269.808 · 0106 · Leimbachstrasse 223, 8041 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Ergänzung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingabe. Klagefrist für die Anfechtung dieser Ergänzung bis 16.12.2021.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich
- Amt
- Konkursamt Enge-Zürich, Postfach 8027 Zürich