Kollokationsplan Hans Halbheer, Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.01.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 14.01.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
- Publikationsnummer
- KK04-0000024078
- Publiziert bis
- 14.01.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 13.02.1931 · von Wald ZH · Märtplatz 19, 8307 Effretikon
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
- Amt
- Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau