Kollokationsplan Hans Halbheer, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.01.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.01.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Publikationsnummer
KK04-0000024078
Publiziert bis
14.01.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 13.02.1931 · von Wald ZH · Märtplatz 19, 8307 Effretikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
Amt
Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau