Kollokationsplan und Inventar Yusuf Mor

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Landschaft · 15.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
15.02.2022
Frist bis
07.03.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Publikationsnummer
KK04-0000024946
Publiziert bis
15.02.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 05.10.1989 · von Basel-Stadt · Allmendstrasse 24, 4460 Gelterkinden

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Insolvenzerklärung
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal