Kollokationsplan und Inventar Jonas Bieri (NL)
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 18.02.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 18.02.2022
- Frist bis
- 10.03.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- KK04-0000024974
- Publiziert bis
- 18.02.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 03.11.1993 · von Luzern und Entlebuch · Höhenweg 10, 6005 Luzern
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern