Kollokationsplan und Inventar Eva Steiner (NL)
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 11.03.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 11.03.2022
- Frist bis
- 31.03.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- KK04-0000025340
- Publiziert bis
- 11.03.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 18.04.1963 · von Zug · Steinhofstrasse 13, 6005 Luzern
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Verrechnungseinreden gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, geltend zu machen.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern