Kollokationsplan und Inventar Sercan Ileri

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 25.03.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
25.03.2022
Frist bis
14.04.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Publikationsnummer
KK04-0000025693
Publiziert bis
25.03.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 10.07.1984 · Luzernstrasse 11, 4806 Wikon

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, Postfach 21, 6130 Willisau