Kollokationsplan und Inventar Goran Mutavdzic

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 27.05.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
27.05.2022
Frist bis
16.06.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Publikationsnummer
KK04-0000026895
Publiziert bis
27.05.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 14.12.1968 · von Kriens LU · Kellenhofweg 2, 6010 Kriens

Text

Bemerkungen
Gleichzeitig liegen als Bestandteil des Kollokationsplanes die Lastenverzeichnisse der folgenden Grundstücke auf: Grundstück Oberbuchsiten Nr. 2703; Schätzwert Fr. 250'000.00 Liegenschaft Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2336; Schätzwert Fr. 365'000.00 Stockwerkeinheit Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2343-4; Schätzwert Fr. 279'000.00 Stockwerkeinheit Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2343-5; Schätzwert Fr. 543'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-1; Schätzwert Fr. 10'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-4; Schätzwert Fr. 10'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-5; Schätzwert Fr. 10’000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-6; Schätzwert Fr. 10'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-7; Schätzwert Fr. 10'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-8; Schätzwert Fr. 10'000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-9; Schätzwert Fr. 10.000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-10; Schätzwert Fr. 10.000.00 Miteigentumsanteil Niederbipp 1 (Niederbipp) / 2342-11; Schätzwert Fr. 10.000.00
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind beim Bezirksgericht Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, P.O.B. 21, 6130 Willisau