Kollokationsplan Comitrans AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.06.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
10.06.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Publikationsnummer
KK04-0000027202
Publiziert bis
10.06.2027

Parteien

Schuldner

CHE-106.471.433 · 0106 · Anwandelstrasse 9, 8307 Effretikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon/ZH, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Illnau schriftlich Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
Amt
Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau