Kollokationsplan und Inventar Simone Agrusti

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 14.09.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
14.09.2022
Frist bis
04.10.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken
Publikationsnummer
KK04-0000029057
Publiziert bis
14.09.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 29.09.1966 · von Büren an der Aare, BE · Allmendschwandstrasse 40, 3657 Schwanden (Sigriswil)

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken