Kollokationsplan und Inventar Kurt Reber

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 03.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
03.03.2023
Frist bis
23.03.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG
Publikationsnummer
KK04-0000032407
Publiziert bis
03.03.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 17.02.1972 · von Kriechenwil · Schulstrasse 38, 5070 Frick

Text

Bemerkungen
Nachtrag zum Kollokationsplan infolge Zulassung von zwei weiteren Forderungen über CHF 3'143.95 in der 3. Klasse. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Rheinfelden anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird./am
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG