Kollokationsplan Hugo Haymoz, Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 23.03.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 23.03.2023
- Frist bis
- 12.04.2023
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- KK04-0000032743
- Publiziert bis
- 23.03.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 12.04.1959 · von Freiburg FR und St. Ursen FR · Im Giessen 3, 8868 Oberurnen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung einer Forderung innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 3. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden gegen die Neuauflage des Kollokationsplans sind ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
- Beschwerdestelle
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Amt
- 8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus