Kollokationsplan Hugo Haymoz, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 23.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Glarus
Publiziert
23.03.2023
Frist bis
12.04.2023
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
Publikationsnummer
KK04-0000032743
Publiziert bis
23.03.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 12.04.1959 · von Freiburg FR und St. Ursen FR · Im Giessen 3, 8868 Oberurnen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung einer Forderung innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 3. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden gegen die Neuauflage des Kollokationsplans sind ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
Beschwerdestelle
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Amt
8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus