Kollokationsplan und Inventar Sami Hasani
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 23.05.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 23.05.2023
- Frist bis
- 12.06.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden
- Publikationsnummer
- KK04-0000034070
- Publiziert bis
- 23.05.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 28.07.1986 · von Dietikon · Am Mühlebach 27, 8964 Rudolfstetten
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Bremgarten, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. /DK
- Amt
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden