Kollokationsplan und Inventar Sandra Bacchini, Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 31.05.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 31.05.2023
- Frist bis
- 20.06.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- KK04-0000034247
- Publiziert bis
- 31.05.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 07.07.1964 · von Rossa GR · Lehenmattstr. 234, 4052 Basel
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht, Beschwerden gegen das Inventar bei der Aufsichtsbehörde über das Konkursamt anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel